Nicht-Öffentliche Sitzung des Amtsgerichts
42 F 106/94 Freiburg im Breisgau, 27.2.96
Anwesend:Richterin am Amtsgericht Merk
Von der Hinzuziehung eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wurde abgesehen.
In Sachen
Thomas Alteck, Robert-Gerwig-Str. 19, 78141 Schönwald
-Antragstellergegen
gegen
Ute Alteck, Rappoltsteinerstr. 20a, 79427 Sonstwo
- Antragsgegnerin -
Prozeßbevollxnächtigte/r: Rechtsanwältin Dr. Kellermann-Körber, Böblinger Str. 2, 71088 Holzgerlingen
wegen Regelung des Umgangs mit dem Kind
erschienen bei Aufruf:
Die Antragsgegnerin persönlich in Begleitung der Kinder Maria und Yvonne
Zunächst wurden die Kinder alleine angehört. Maria berichtete, sie werde bald 9 Jahre alt und besuche die 4., Klasse, während Yvonne berichtet, sie sei 7 Jahre und gehe schon in die 2. Klasse.
Maria erzählte, dass sie gerne in die Schule gehe, dass sie am liebsten Mathematik mache. Sie habe gute Noten in der Schule und gehe wahrscheinlich aufs Gymnasium, vielleicht auch auf die Realschule. Sie würden in einem Haus wohnen, das mit mit einem anderen Haus zusammengebaut sei. Sie hätten einen schönen Blick dort und auch einen Garten, in dem sie spielen könnten. Sie hätte ein eigenes Zimmer im 3. Stock, ganz für sich alleine. Mit ihren Schwestern vertrage sie sich gut und auch mit ihrem kleinen Bruder, der Joscha heiße. In der Freizeit würde sie auf den nahe gelegenen Spielplatz4mit ihrer Freundin oder auch ihren Schwestern spielen, manchmal auch Zuhause. Gerne würde sie bei Freundinnen übernachten oder diese würden bei ihr übernachten.
Auf Verwandtschaft angesprochen erklärte sie, Onkel und Tanten habe sie nicht, nur eine Oma in Holzminden, der sie heute gerade einen Brief geschrieben habe. Die Oma schreibe ihr auch und schicke immer Pakete, manchmal käme sie auch zu ihnen auf Besuch.
Auf den Vater angesprochen, berichtet sie, dass sie ihn gerne einmal sehen möchte - es klang neugierig -‚ aber nur beim Kinderschutzbund. Gefragt, wieso beim Kinderschutzbund, antwortet sie, dass jemand dabei ist, denn es könnte ja was passieren. Gefragt, was passieren könne, zögert sie und erklärt, es könnte ihr "irgendwas passieren", sie wisse nicht was, "irgend etwas könne immer passieren".
Den Papa habe sie vor 1 Jahr das letzte Mal gesehen. Er schreibe ihr nicht und schicke auch keine Pakete. Weshalb sie ihn solange nicht mehr gesehen habe, wisse sie nicht.
Darauf angesprochen, ob sie sich daran erinnern könne, wie es gewesen sei, als sie noch mit dem Papa zusammen gewesen seien, erklärt sie, ein bißchen könne sie sich daran erinnern. Er habe sie manchmal von der Schule abgeholt oder auch mit ihnen gespielt, aber nicht so oft, da sie ja eine Babysitterin gehabt hätten, die mit ihnen gespielt hätte. In dem Haus, in dem sie gewohnt hätten, seien sie auf Decken die Treppe herunter gerutscht. Dann berichtete sie, dass der Vater sie entführt habe, das sei schlimm gewesen, weil die Mama ihr sehr gefehlt habe und der Papa nicht gewollt habe, dass sie zur Mama gehe. Ob sie wisse, wo der Papa wohne, antwortet sie, ja, er wohne im Schwarzwald. Er sei mal bei der Schule aufgetaucht und habe ihr Fotos gegeben.
Anschließend wurde der Antragsgegnerin das Ergebnis der Anhörung bekanntgegeben und ihr gesagt, dass Maria ein sehr zartes, schmales und blassen Kind sei, das jedoch bereitwillig Auskunft gegeben habe und auch Interesse bekundet, den Vater einmal zu sehen, allerdings in Gegenwart Dritter, woraus das Gericht eine gewisse Neugier aber auch Angst geschlossen habe. Yvonne habe spontan lediglich gesagt, dass sie 7 Jahre sei und die 2. Klasse besuche; auf Frage auch, dass sie mit ihrer Schwester mitginge, wenn sie den Papa besuche, im übrigen sei sie aber stumm daneben gesessen.
Die Antragsgegnerin berichtet, dass Yvonne ihr gestern gesagt habe, dass sie nichts sagen werde und dass sie generell Schwierigkeiten habe, wenn sie jemand nicht kenne. Auch in der Schule habe sie eine längere Anlaufzeit gebraucht, inzwischen sei sie aber integriert. Sie hänge aber noch
sehr an ihr und brauche auch noch verstärkt körperlichen Kontakt.
Der Antragsgegnerin wurde erklärt, dass beabsichtigt sei, ein Umgangsrecht behutsam wieder einzuführen, und sie wurde gebeten, dem Gericht eine Vertrauensperson zu benennen, die bei den ersten Kontaktaufnahmen des Vaters mit den Kindern dabei sein könnte, um diesen eine gewisse Sicherheit zu geben. Das Gericht sei von den Besuchen beim Kinderschutzbund nicht sehr angetan, da sie auf die dortigen Räumlichkeiten und 1 Stunde beschränkt seien, was das Gericht als starke Einschränkung und Hemmnis für die Kontaktaufnahme empfinde.
Die Antragsgegnerin erklärt, Anna habe zum heutigen Anhörungstermin nicht erscheinen können, da sie Skitag in der Schule gehabt habe, den sie mit organisiert habe und es ihr sehr schwer gefallen wäre, darauf zu verzichten. Sie werde eine entsprechende Bescheinigung der Schule noch vorlegen.
Dann ergeht Beschluß Termin zur Anhörung von Anna wird bestimmt auf
Dienstag, 12.3.96, 14.30 Uhr, Zimmer 336.
Richterin: Die Urkundsbeamtin für die Richtigkeit der Ubertragung vom Tonträger:
Merk
Richterin am Amtsgericht
Brändle (Justizangestellte)
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