Familiensache Alteck
Sehr geehrte Frau Rombach,
den in der Anlage beigefügten Brief habe ich an Dr. Knaup geschickt und
zugleich meinen Anwalt gebeten, mit dem OLG zu reden. Dieser teilt mir heute
mit, dass Dr. Knaup offenbar gewillt ist, das Verfahren ~norma1‘ weiter laufen
zu lassen. Er will das Gutachten (wenn es diese Woche kommt) den Parteien zur
Stellungnahme senden, und ifir April terminieren. Alle Termine flur März sind
bereits vergeben. Die von mir geäußerten Bedenken teilt er nicht..
Wenn Sie meine Bedenken teilen, bitte ich Sie, ihren Einfluß auf das OLG
geltend zu machen. Es spielt nicht einmal eine Rolle, wie das OLG zu entscheiden
gedenkt. Falls sich Ihr Gutachten gegen den Verbleib der Kinder bei der Mutter
ausspricht, darf die Mutter das nicht per Brief~ost erfahren und dann auch noch
2 Monate Zeit haben.
Soviel Ignoranz kann es einfach nicht geben. Ich habe den Eindruck, dass man
immer noch glaubt, ich wolle der Kindesmutter etwas böses. Was muß eigentlich
passieren, dass endlich ein Familiengericht begreift, dass die Mutter Wahnkrank
ist - und ihr Denken
und Handeln sich jeglicher Logik entzieht. Wenn sie vor neun Jahren behauptet
hätte, ihr wäre die heilige Jungfrau Maria erschienen, hätte man sie
seinerzeit direkt einer Behandlung zugeführt.
Wenn ich den Gedanken zu Ende spinne, wird Folgendes passieren. Die Mutter
bekommt das Gutachten. Sie wird türmen/untertauchen. Spätestens im Termin -zu
dem sie selbstverständlich- nicht erscheint, ändert sich die elterliche Sorge.
Von da an ist ihr Handeln ‘Kindesentflihrung‘. Das Ganze endet mit einem
Einsatz der GSG9. Ich kann nicht behaupten,, dass es mich berühren würde, wenn
die Geschichte mit einem finalen Rettungsschuß endet -
es wäre sogar eine Lösung der zukünftigen Besuchsfrage.
Aber den Kindern möchte ich diese zwei Monate und die damit verbundenen
Gefahren ersparen.
Ich bitte Sie ganz herzlich, mir das Gutachten sofort zur Kenntnis zu
geben, sobald es fertiggestellt ist. Ich hole es mir auch gern bei Ihnen ab.
Wichtig ist, einen Zeitvorsprung von 3-4 Tagen zu haben, um gegebenenfalls einen
Antrag auf einstweilige Anordnung zu stellen.
In großer Sorge ... Thomas Alteck
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