für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                                Thomas Alteck

Dr. Müller & Kollegen
z.H. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
Fellbach

                                                    27.9.93

Stellungnahme Lempp-Gutachten

 

Sehr geehrter Herr Stoll,

ich bitte Sie, sofern Sie nicht noch weitere Ideen haben, an das OLG in etwa folgende Stellungnahme zu schreiben:


Betroffen haben wir zur Kenntnis genommen, dass dem Gutachter die irrealen Ängste der Mutter nicht länger verborgen geblieben sind und er auch feststellt, dass die Mutter diese auf die Kinder projiziert. Damit bestätigt sich nach mehr als eineinhalb Jahren, dass die Mutter sich unter Realitätsverlust in eine eigene Welt zurückzieht, wodurch die Kinder Schaden nehmen, wie es der Vater bereits in seinem Sogerechtsantrag vom 27.1.92 formuliert hat und was Dr. habil. Weisbach in seinem Schreiben vom 8.6.92 (vorgelegt durch anwaltliches Schreiben vom 9.6.92) detailliert darstellt.

Unterschiedlich ist die Beurteilung von Umfang und Auswirkung der mütterlichen Eigenschaft auf die Kinder. Nach wie vor besteht die Diskrepanz, dass der Gutachter die Angaben der Parteien einfach glauben muß. Für den Antragsteller ergibt sich die Situation, dass man seinen Schilderungen nicht oder nur zum Teil Glauben schenkt, da er selbst streitende Partei ist. Immerhin hat die Antragsgegnerin nach mehrfachem Abstreiten inzwischen auch bestätigt, dass die Wohnung zweimal in dem vom Antragsteller beschriebenen chaotischem und unhygienischen Zustand war.

Für das Wohl der Kinder gilt es, eine Fehleinschätzung unter allen Umständen zu vermeiden. Aus diesem Grund ist es unabdingbar, dass das Gericht in die Beweisaufnahme eintritt, und im Beisein von Prof. Lempp zumindest die Zeugen: Weisbach, Schaten, Gehring und die Therapeutinnen: Überschaar und Krug vernimmt, um sodann dem Gutachter Gelegenheit für eine persönliche Stellungnahme zu geben.

Abschließend setzen wir das Gericht in Kenntnis, dass die Antragsgegnerin den Umgang des Vaters mit den Kindern weiterhin, trotz Strafandrohung, massiv unterbindet und - entgegen der wiederum positiven Aussage gegenüber dem Gutachter- auch den Vorschlag des Jugendamts Freiburg, Kinder und Vater dort unter Aufsicht zusammenzuführen, brüsk zurückgewiesen hat.

Anlage: schriftliche Stellungnahme der Fr. Schaten vom März '93

 

Mit bestem Gruß
Thomas Alteck




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