Oberlandesgericht Stuttgart
18. Zivilsenat
- Familiensenat -
Mitwirkende:Beweis-Beschluß vom 25. Juni 1993
Dr. Häberle Richter am OLG Vors.
Dr. Schmitt Richter am OLG
Schädel Richter am LG
In dem Verfahren betreffend die Regelung der elterlichen
Sorge und des Umgangsrechts mit den Kindern
1. Anna Alteck, geb. am 01.11.1984
2. Maria Alteck, geb. am 14.03.1986
3. Yvonne Alteck, geb. am 12.04.1988
Kinder der geschiedenen Eltern
Thomas Alteck, Dipl.-Ing
- Antragsgegner/Beschwerdeführer -
Proz.Bev.: Rechtsanwalt Dr. Müller u. Koll., Esslinger Str. 80, 70736 Fellbach
gegen
Ute Alteck, Hausfrau
- Antragstellerin/Beschwerdeführerin -
Proz.Bev.: Rechtsanwältin Dr. Kellermann-Körber u. Koll., Böblinger Str. 2, 71088 Holzgerlingen
Ergänzend zu den Gutachten vom 19. Mai 1992 und 08. Juli 1992 soll ein kinderpsychiatrisches Gutachten eingeholt werden, das
zu der Sorgerechtsregelung im Zusammenhang mit der Scheidung und der Regelung des Umgangsrechts des nichtsorgeberechtigten
Elternteils Stellung nehmen und sich insbesondere dazu äußern möge, ob sich durch die seitherige Entwicklung etwas an der früheren Beurteilung zu beiden Fragen geändert hat. Mit der Erstattung des Gutachtens wird beauftragt
Em. Prof. Dr. Reinhard Lempp,
Kinder- und Jugendpsychiater, Nervenarzt, Kappisweg 13, 70192 Stuttgart.
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