Familienrechtsstreit
Thomas Alteck ./. Ute Alteck
wegen Zwangsgeldfestsetzung
Einer etwaigen Beschwerdeerwiderung wird bis zum 01. Juni 1994 entgegengesehen.
Doppel der Beschwerdebegründung sind beigefügt.
Wird der Bestrefungsantrag zurückgenommen, nachdem die frühere
Umgangsregelung - zunächst bedingt - durch eine neue andersgeartete vereinbarte Regelung ersetzt wurde ?
Der Vorsitzende
Dolland
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