für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: Weisser Ring
An: Thomas Alteck

 

Sehr geehrter Herr Alteck,

Herr Zimmermann bedankt sich für Ihr Schreiben vom 17.05.1993 und hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass es in der Natur der Sache liegt, dass eine Entscheidung für eine Hilfeleistung sich im nachhinein als falsch herausstellen kann.

Ob dies in Ihrem bzw. im Fall Ihrer geschiedenen Ehefrau so war, wissen wir augenblicklich nicht.

Wir bitten daher um Ihr Verständnis dafür, dass wir uns zur Zeit mit (weiteren) Hilfen - für welche Seite auch immer - zurückhalten müssen.

Für den Fall, dass sich im weiteren Verfahren eindeutig herausstellen sollte, dass Sie falsch angeschuldigt wurden, können Sie sich selbstverständlich im Hinblick auf eine mögliche Hilfe noch einmal an uns wenden.

Mit freundlichen Grüße
Dieter Eppenstein




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