Thomas Alteck
An Herrn Rechtsanwalt
Dr. Raiser
Thümmel, Schütze & Partner
Landhausstr. 90
7000 Stuttgart
Betr. Alteck/Alteck
15.6.92
Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,
zum Thema KOBRA habe ich mit Prof. Klosinski telefoniert. Die Situation ist folgende: Prof. Klosinski nennt die Beziehung zu KOBRA einen therapeutischen Streit, dessen Ursache ist, dass KOBRA in jedem Fall und uneingeschränkt glaubt was ihnen erzählt wird und daher generell von sexuellem Missbrauch ausgeht. Vor einem halben Jahr hat er die Mitarbeiter von KOBRA eingeladen und diese Problematik diskutiert. Offenbar ohne Erfolg. Er bezeichnet den Dissens als 'ziemlich tief'. Aus diesem Grund distanziert man sich zunehmend von KOBRA.
Was die gerichtliche Auseinandersetzung angeht, so habe ich Klosinski zunächst falsch verstanden. Klosinski hat nicht gegen KOBRA geklagt, sondern es gab einen konkreten Fall, in dem es zur gerichtlichen Auseinandersetzung um sexuellen Missbrauch kam. In diesem Fall hat KOBRA sexuellen Missbrauch bestätigt und die Kinder- und Jugendpsychiatrie Tübingen, die zur Begutachtung hinzugezogen wurde, konnte definitiv feststellen, dass das, was KOBRA herausbekommen hatte, falsch war.
Mehr konnte mir Klosinski aus Datenschutzgründen nicht sagen. Es ist vielleicht sinnvoll gegenüber dem Gericht anzuregen, dass das Gericht oder ein Gutachter sich mit Klosinski in Verbindung setzt, um sich über den konkreten Fall zu informieren.
Ich beabsichtige in ca. 3 Wochen mit den Kindern nach Holland zu gehen. Mit dem Anruf des Gerichts habe ich meine Verantwortung ja nicht abgegeben. Manchmal sind wir Gefangene unserer Sprache. Vor mehr als 5 Monaten habe ich das Gericht angerufen, die elterliche Sorge auf mich zu übertragen.
In diesem Satz stecken zwei Denkfehler. Der erste ist, dass es sich beim Sorgerecht in Wahrheit weniger um ein Recht, als vielmehr um eine Sorgepflicht handelt. Der zweite Fehler liegt in dem Wort 'übertragen'. Das impliziert, dass das Gericht dieses Sorgerecht hat und dem Antragsteller übertragen kann. In
Wirklichkeit aber haben nur die Eltern die Sorgepflicht, und das Gericht muß entscheiden, wer diese Pflicht in Zukunft ausschließlich hat.
Es ist von daher auch nicht richtig, vom Gericht zu erwarten, dass es die 'Behandlung' Annas bei KOBRA untersagt, oder die Kinder heute von der Mutter trennt. Das Gericht hat das Recht nicht. Das Gericht führt einen Prozeß, um zu seiner Entscheidung zu kommen. Es führt diesen Prozeß mit größter Umsicht und
Sorgfalt, wofür ich sehr dankbar bin.
Solange die Entscheidung nicht ergangen ist, haben beide Elternteile die Sorgepflicht. Ich beabsichtige nunmehr, dieser Pflicht nachzukommen. Ich kann meine Hände nicht länger in den Schoß legen. Es ist meine Pflicht Schaden von den Kindern abzuwenden. Darin habe ich einmal versagt, indem ich mich aus der gemeinsamen Wohnung habe ausziehen lassen. Damals bin ich davon ausgegangen, dass es zum Wohle der Kinder ist, wenn ich ihnen heftige Szenen erspare. Ich war in dem irrtümlichen Glauben, dass sich die Situation schnell klären lassen würde und ich habe auch die Gefährdung der Kinder unterschätzt.
Jetzt werde ich die Initiative an mich reißen, und zwar aus mehreren Gründen. Nach wie vor bin ich davon überzeugt, dass meine Frau krank ist und deshalb den Kindern Schaden zufügt. Das will ich beenden. Wenn das Gutachten die Krankheit bestätigt, habe ich zum Wohle der Kinder einen Schritt vorweggenomen.
Sollte sie wider Erwarten 'gesund' sein, so handelt sie vorsätzlich. Aus meiner heutigen Sicht wird das Sorgerecht in diesem Fall bei ihr bleiben, da sie nicht krank ist und man die
Kontinuität der Beziehung höher bewertet als den Schaden, den sie den Kindern zugefügt hat. Ein Strafprozeß wird mit Sicherheit keine Gefängnisstrafe bringen, da man eine Wiederholung nicht befürchtet und den Kindern die Mutter nicht wegnehmen will. Eine Klage auf §1579 wird bestätigen, dass sie grob unbillig gehandelt hat, da jedoch eine Mutter mit 3 kleinen Kindern nicht arbeiten kann, werde ich trotzdem Unterhalt zahlen müssen. Für diesen Fall schaffe ich eine neue Kontinuität.
Der dritte und letzte Grund ist der, dass ich nach den Aussagen in der Verhandlung davon ausgehe,
dass meine Frau umziehen wird. Ich habe ihren Wahn viel zu lange mitgetragen. Ich habe akzeptiert,
dass meine Eltern die Kinder nicht sehen, und dass sie ohne mich in Urlaub fährt.
Ich habe Stillgehalten, als sie mich ausgesperrt und mir den Umgang mit den Kindern verwehrt hat.
Auf ihren Umzug werde ich nicht warten.
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