für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
Schriftgröße:   grösser   /   kleiner      
   


Thomas Alteck

Rechtsanwälte
Thümmel, Schütze & Partner
z.Hd. Herrn Dr. Raiser
Landhausstr. 90
7000 STUTTGART 1

                                                Stuttgart, den 8.6.92


Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,

anbei die Stellungnahme von Dr. Weisbach. Er kann am Verhandlungstag nicht dabei sein. Meines Erachtens wird die Gegenseite am kommenden Donnerstag darauf herumreiten, dass meine Frau 'gesund' ist. Vielleicht sollten Sie Sich auf diese Diskussion einlassen und zeigen, dass sie dann unter Vorsatz handelt und Schäden für die Kinder billigend in Kauf nimmt. Dazu habe ich im Anhang die Angelegenheit unter dem Aspekt Vorsatz einmal dargestellt.

Nach meiner Auffassung und der des Dr. Weisbach stimmt beides. Sie handelt vorsätzlich und ist krank.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn sie die Rolle von KOBRA noch einmal in einem Schriftsatz gegenüber dem Gericht unterstreichen würden, denn KOBRA erscheint zunehmend zwielichtiger, wie Sie bitte dem Anhang entnehmen wollen. Und letztlich bin ich bislang nicht darauf eingegangen, dass es ebenfalls eine ungeheuere Behauptung ist, dass meine Frau gegenüber Lempp erklärt, ich arbeite in der Erziehung mit Angst und Druck.

Mit bestem Gruß

 

 

 

Anhang:

Die Rolle der Organisation KOBRA wurde in den bisherigen Betrachtungen bei weitem unterschätzt.

Der Antragsteller hat erfahren, dass die Antragsgegnerin zu der Zeit, da der Antragsteller noch in der gemeinsamen Wohnung lebte, bereits mit KOBRA telefoniert hat. In diesem Gespräch hat die Mitarbeiterin von KOBRA gesagt, dass die Antragsgegnerin zunächst und vor allem dafür sorgen muß, dass der Antragsteller aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Sowohl Anna als auch die Antrags-gegnerin sind bei KOBRA in Therapiegesprächen. KOBRA hat der Antragsgegnerin gedroht, diese abzubrechen und nicht weiter fortzusetzen, falls es Kontakte der Tochter oder der Antragsgeg-nerin mit dem Antragsteller gibt.

Wenn diese Aussagen richtig sind, dann läßt sich KOBRA am besten mit einer Sekte vergleichen. Als Voraussetzung zu ihrer Tätigkeit verlangen sie die absolute Loslösung vom Umfeld: Zunächst vom Antragsteller und im weiteren von jedem, der nicht der gleichen Meinung ist. Dann drohen sie mit Abbruch der 'Therapie', falls doch Kontakt zustande kommt, oder eine andere Institution zur Hilfe genommen wird. Darüberhinaus erheben sie eine absolute Schweigepflicht untereinander wie nach außen zum Dogma.

Beweis:

Rechtsanwalt Grötzinger schreibt am mit Datum vom 23.12.91:

Unsere Mandantin hat sich mit KOBRA in Verbindung gesetzt. Am 19.12. fand dort ein gemeinsames Gespräch mit dem Mandanten statt. Das Kind wird sich im neuen Jahr einer Therapie unterziehen müssen. Am 7.1.92 hat unsere Mandantin bei KOBRA einen Termin zur Besprechung des weiteren Vorgehens. Von Mitarbeitern dieser Stelle wurde geäußert, dass das Kind mit Sicherheit sexuell missbraucht wurde.

Fr. Danner vom Jugendamt schreibt mit Datum vom 25.2.92:

Im Augenblick möchte Frau H. aufgrund eindringlicher Warnung seitens der Beratungsstelle KOBRA nicht, dass die Kinder Kontakt mit dem Vater haben. Die Bedenken gründen darauf, dass Anna in ihrem Therapieprozeß noch nicht so weit ist, so dass ein Kontakt mit dem Vater den Therapie-prozeß und -erfolg nachhaltig stören oder zunichte machen könnte. Frau Alteck ist sich der Tragweite der möglichen negativen Auswirkungen kinderpsychologischer Gutachten und Glaubhaftigkeitsgutachten bei Kindern in dieser Situation bewußt und bedauert sehr, dass der Vater dieses dennoch anstrebt, ohne ein Therapieergebnis bei KOBRA abwarten zu wollen.

Einschätzung der Fr. Danner nach einer Rücksprache mit Frau Iskenius, KOBRA: Insgesamt gesehen muß davon ausge-gangen werden, dass Anna im Haus der Eltern sehr Bedroh-liches erlebt hat. Sexueller Missbrauch ist aufgrund verschiedener Hinweise zu vermuten. Eine präzise Wieder-gabe dieser Hinweise kann hier nicht erfolgen, da es sich um vertraulich weitergegebene Information handelt. Anna brauche Zeit, Abstand und Ruhe, um ihre Gefühle zu entwickeln und durch-leben zu können. Präzise Aussagen zum Missbrauchsgeschehen setzen eine innere Ruhe und Bereit-schaft voraus, die Anna noch nicht erreicht hat. Auch ein äußerer Druck (ständiges Fragen etc.) behindert oder verhindert diesen Prozeß.

Von seiten der Organisation KOBRA wird daher ein Kontakt zwischen ihr und dem Vater als ... sogar gefährlich eingeschätzt. Der Therapieprozeß könnte dadurch gestoppt oder gestört werden und letztlich den Therapieerfolg gefährden oder zunichte machen. Auch vor einem Kontakt der anderen Kinder mit dem Vater wird von Frau Iskenius unter diesem Aspekt gewarnt. Eine indirekte Beeinflus-sung über die anderen Kinder könnte diesen ersten wichtigen Therapieprozeß ebenfalls stören. Zu diesen Störungen gehört nach Einschätzung der Organisation KOBRA auch ein kinderpsychologi-sches Gutachten.

Frau Iskenius appelliert daher an den Vater, von Kontak-ten und gutachterlichen Untersuchungen abzusehen.

 

 

 

Bewertung:

Hier schlägt eine angebliche Therapeutin vor, den Kontakt der aus ihrer Sicht nicht betroffenen Kindern mit dem Vater zu verhin-dern. Dazu schreibt LEMPP [2] Trennungs-traumen gehören zu den stärksten negativen Erfahrungen, weil sie als existentielle Bedrohung erlebt werden müssen.

Frau Iskenius hat dem Familiengericht eine Darstellung der Arbeit von KOBRA gegeben. Dort ist gesagt, dass es bei KOBRA anatomische Puppen gibt (männlich: mit Penis, After und offenem Mund; weib-lich: mit Brust, Scheide, After und offenem Mund). In der Bera-tungspraxis lassen die Thera-peuten die Kinder die Puppen ausklei-den, schauen sich diese gemeinsam mit den Kindern an fragen nach den Begriffen für die Geschlechtsteile. Ferner ist gesagt, dass zunächst das Unaussprechliche (der Missbrauch) von der "Therapeu-tin" benannt wird, wodurch er für das Kind (ich zitiere wörtlich) eine wahrnehmbare Realität erhält.

Hier ist explizit festgeschrieben, dass die Initiative von den sogenannten Therapeuten ausgeht. Das ist mit dem Therapiegedanken nicht in Einklang zu bringen.

Ziel der Beratungsarbeit sei unter anderem die 'Zurücker-oberung des eigenen Körpers und der eigenen Sexualität.' Durch die Beratung und "Therapie" fände eine Veränderung im Denken, Fühlen und Verhalten der Mädchen statt.

Es ist in diesem Bericht definiert, dass sexueller Miß-brauch die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sexuellen Handlungen ist, die sie aufgrund ihres Entwick-lungsstandes nicht verstehen, und dazu kein wesentliches Einverständnis geben können. Sexuel-ler Missbrauch ist nach Auffassung von KOBRA, respektive von Frau Iskenius der Missbrauch von Macht und eine Ausnutzung der Vertrau-ensbeziehung.

Nach diesen Maßstäben wird die Tochter des Antragstellers bei der Organisation KOBRA sexuell missbraucht. Im Bericht ist klar gesagt, dass es keine eindeutigen Signale gibt, die den Missbrauch eines Kindes anzeigen; die Symptomatik sei schwierig. Dessen eingedenk ist es unverantwortlich, dass Frau Iskenius sich bereits nach einem Kontakt mit den Kindern im Dezember vergangenen Jahres gegenüber der Antragsgegnerin dahingehend äußerte, dass Anna mit Sicherheit sexuell missbraucht worden ist. Prof. Lempp schreibt in seinem Gutachten, dass sich keine stichhalti-gen Hinweise für einen sexuellen Missbrauch finden, weder in Annas Verhalten, noch in den testpsychologischen Untersuchungen.

Prof. Klosinski hat im Gespräch mit dem Antragsteller am 20.12.91 seine Bedenken bezüglich der Organisation KOBRA geäußert. Es sagte, dass er eine konkrete Gefahr für die Psyche eines Kindes sieht, welches nicht missbraucht wurde und nun von KOBRA durch Suggestivfragen an das Thema Sexualität herangeführt wird.

Nach der persönlichen Einschätzung des Antragstellers handelt es sich bei KOBRA um eine Gruppe arbeitsloser Psychologen, die einen Verein gegründet haben, dessen Ziel angeblich die Hilfe sexuell missbrauchter Mädchen ist. Damit haben sie die evangeli-sche Kirche und die Stadt Stuttgart als Sponsoren gewonnen. Frau Iskenius ist vermutlich eine "Therapeutin von selbsternannten Gnaden". In einer Zeit von drei Monaten ist sie nicht in der Lage, ihre therapeutische Qualifikation nachzuweisen, zur Behand-lung Stel-lung zu nehmen, oder ein Ergebnis zu nennen. Offenbar verfolg KOBRA auch noch andere Ziele, indem sie zum Beispiel Treffen für lesbische Frauen organisieren. Abschließend sei darauf hingewie-sen, dass es bereits eine gerichtliche Ausein-andersetzung gegeben hat. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Tübin-gen hat gegen die KOBRA geklagt und obsiegt. Der Antragsteller hat die Absicht Strafantrag wegen sexuellen Miß-brauchs seiner Tochter gegen die KOBRA, respektive Fr. Iskeni-us, zu stellen.

 

Fazit:

Wie bereits in der ersten Verhandlung festgestellt, legt der Antragsteller keinen Wert darauf, die Antragsgegnerin zu patholo-gisieren. In unserem Schreiben vom 3.6.92 haben wir ausführlich dazu Stellung genommen, welche Ursachen zu der falschen Behaup-tung geführt haben können. Es spielt keine Rolle, ob die Antrags-gegnerin, aufgrund einer gestörten Psyche, oder aus welchen Gründen auch immer, die ungeheuerliche Behauptung aufgestellt hat bzw. einer zweifelhaften Organisation hörig ist. Das Gericht hat ausschließlich zum Wohle der Kinder zu entscheiden. Tatsache ist, dass die Antragsgegnerin die Beratung durch den Ordinarius für Kinder- und Jugendpsychiatrie abge-lehnt und sich einer äußerst zweifelhaften Organisation zugewandt hat. Seither hat sie alles getan bzw. unterlas-sen, was zu einer Aufklärung hätte führen können.

Sie unterbindet weiterhin den Kontakt der Kinder mit dem Vater, auch gegen den ausdrücklichen Rat von Prof. Lempp.

Die Kinder, insbesondere Anna, sind mittlerweile neurotisch. Es ist nicht auszuschließen, dass die trauma-tischen Erfahrungen der letzten 6 Monate nie mehr zu korrigieren sind. Der Antragsteller muß darauf bestehen, dass die Kinder sofort von der Mutter ge-trennt werden, weil nur dadurch die 'Behandlung' durch KOBRA unterbun-den, und die Erziehung in dem Glauben, der Vater habe die Tochter missbraucht, gestoppt werden kann. Da der Antrag-steller mit der 'Reparatur' der entstandenen Schäden überfordert ist, wird er mit der therapeutischen Betreu-ung der Kinder die Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Tübingen oder einen von dort empfohlenen Therapeuten beauftragen.

 

VI. Wenn sie nicht krank ist

A. Meinung der Fachleute

Im Sorgerechtsantrag war gesagt: "Der Antragsteller geht nach eingehender Beratung mit Fachleuten davon aus, dass ..." Diese Fachleute sind außer Dr. Weisbach und Prof. Klosinski auch ein Psychoanalytiker und ein Psychiater. Nachdem Herr Dr. Weisbach Ende November den Antragsteller darauf aufmerksam gemacht hat, dass er die Antragsgegnerin für krank hält, hat der Antragsteller, bevor er sich mit dem Verdacht einer psychischen Erkrankung seiner Frau an das Gericht wandte, mehrfach mit den genannten Personen unterhalten. Er wollte eine so schwerwiegende Behauptung nicht ohne Rückversicherung aufstellen. Alle Beteiligten haben den Verdacht aufgrund der geschilderten Beobachtun-gen bestätigt.

Inzwischen hat der Antragsteller diese Berater wieder konsultiert und ist sehr verunsichert, da nunmehr, da das Gutachten von Prof. Lempp vorliegt, die Meinungen ausein-ander gehen. Auf der einen Seite wurde dem Antragsteller wiederholt gesagt, dass ein Kinder-psychiater nicht unbe-dingt der richtige Mann zur Beurteilung dieses Sachver-haltes ist, und dass ein eineinhalbstündiges Ge-spräch mit Sicherheit nicht reicht, um eine Schizophrenie auszu-schließen, auf der anderen Seite wurde der Antragsteller mehrfach darauf hingewie-sen, dass es sich im vorliegenden Fall doch viel-leicht um Vorsatz handeln könnte.

Die Annahme, dass die Antragsgegnerin vorsätzlich handelt wurde im Absatz 4.1 zunächst ausgeschlossen, da der Scheidungsantrag nicht in das Bild paßt. Möglicherweise war diese Betrachtung voreilig, denn es könnte sich hier um den berühmten Fehler handeln, der angeblich jedem Verbrecher unterläuft. Der Antragsteller hat nicht zuletzt deshalb angenommen, dass seine Frau krank ist, weil die Alternative 'gesund' eine kriminelle Tat der Antragsgegnerin bedeutet. Tatsächlich gibt es eine ganze Reihe von Hinweisen, die dafür sprechen, dass es sich hier um eine vorsätzliche kriminelle Tat handelt. Den Anstoß zu dieser Betrachtung gab Herr Prof. Klosin-ski in einer zweiten Konsultation, als er dem Antragsteller erklärte: "Sexueller Missbrauch ist eine schwierige Sache und wir erleben, dass eine solche Behauptung den Frauen heute zuneh-mend von ihren Anwälten in den Mund gelegt wird. Ziel ist es, damit zunächst Fakten zu schaffen, die nur sehr schwer rückgängig zu machen sind. Die Anwälte wissen natürlich, dass sowohl die Gutach-ter als auch die Fami-liengerichte die Kontinuität der Beziehung hoch bewerten, der angeblich vor-sichtigen Mutter kann kein Vorwurf gemacht werden, und schließ-lich kann keine kinderpsycho-logische Untersuchung sexuellen Missbrauch hundertprozen-tig ausschließen."

 

B. Vorsätzliche Tat

Wenn die Antragsgegnerin psychisch gesund ist, dann stellen sich die Fakten wie folgt dar. Sie will eine Scheidung und bekommt den Tip zu behaupten der Mann habe die Kinder sexuell missbraucht. Dann muß sie zunächst alles tun, um den Mann aus dem Haus zu bekommen. Sie fordert ihn daher wiederholt auf das Haus zu verlassen und schlägt eine vorübergehende Trennung von vielleicht 2 Monaten vor. Als er trotzdem nicht gehen will, macht sie ihm das Leben unerträglich schwer und zwar zunehmend im Beisein der Kinder, weil sie richtig vermutet, dass der Antragsteller den Kindern solche Szenen ersparen möchte. Als der Antragsteller schließlich einer vorübergehenden Trennung zustimmt, ist für sie die Zeit gekommen, dass Umfeld mit ihrer schmutzigen Behauptung zu konfron-tieren. Dazu sagt sie, Anna habe ihr gesagt usw.

Eine Mutter, die wirklich davon überzeugt ist, dass der Vater die Tochter sexuell missbrauch hat, wird den Vater persönlich mit dem Vorwurf konfrontieren und ihn dann vor die Alternative stellen entweder ins Gefängnis zu gehen, oder zu verschwinden, auf ein Umgangsrecht zu verzichten und Unterhalt zu zahlen. Im Gegenzug wird sie sich bereiterklären, auf eine Anzeige zu verzichten. Die Antragsgegnerin aber sagt dem Antragsteller nichts. Sie nutzt die viertägige Abwesenheit des Antragstellers, um die Wohnungsschlös-ser auszutau-schen und einen Anwalt mit der Scheidung zu beauftra-gen. Auch in dem anwaltlichen Schreiben steht nichts von ihrer Behauptung. Sodann verweigert sie dem Mann den Umgang mit den Kindern. Auf sein Drängen schlägt sie ein gemeinsames Treffen bei einem Kindertherapeuten vor.

Der vermeintliche Kindertherapeut entpuppt sich dann als KOBRA Mitarbeiter zur Täterbetreuung. Die Hinwendung zu KOBRA ist sehr geschickt, da KOBRA ihr uneingeschränkt glaubt. Was sie nicht weiß, ist dass der Antragsteller bereits durch einen Freund informiert worden ist und seinerseits bereits einen Termin bei Prof. Klosinski vereinbart hat und auch die Ärzteschaft in der Kinderkli-nik informiert. Wenn der Plan der Antragsgegnerin gelin-gen soll, muß sie eine Aufklärung unbedingt verhindern. Daher ist es logisch, dass sie das Angebot der Kinderkli-nik, Anna durch einen Kindergynäkologen untersuchen zu lassen, nicht annimmt und sich einem gemeinsamen Gespräch bei Prof. Klosinski verschließt. Ihre Geschichte, Anna habe sich geweigert zur Frauenärztin zu gehen, kann niemand widerlegen, da es keine Zeugen gibt. Anderer-seits hat sie vorher in zwei Gesprächen mit Frau Dr. Weisbach eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie mit Anna zur Frauenärztin gehen will.

Als der Antragsteller über seinen Anwalt ein Umgangsrecht einfor-dert, ist die Antragsgegnerin gezwungen ihre Behauptung schrift-lich zu fixieren. Sie droht mit einer Anzeige (Schreiben der Gegenpartei vom 23.12.91): "Im Hinblick auf die strafrechtliche Komponente appellieren wir namens unserer Mandantin auf die gerichtliche Gel-tendmachung des Umgangsrechts zu verzichten." Bis zu diesem Zeitpunkt kann noch jeder verstehen, dass sie keine Anzeige macht, da ein Mann im Gefängnis keinen Unterhalt zahlen kann. Nachdem aber der Antragsteller die ungeheu-erliche Behaup-tung seiner Frau durch seinen Sorgerechts-antrag gerichtsbe-kannt macht, gibt es keinen Grund mehr von einer Anzeige abzuse-hen. Die Antragstellerin erstat-tet keine Anzeige, da das eine kinderpsy-chologische Untersuchung nach sich ziehen würde.

Diese muß die Antragsgegnerin auf jeden Fall verhindern, oder so lange hinauszögern, bis das Kind derart indoktri-niert ist, dass man keine sichere Aussage mehr machen kann. Deshalb betont die Antragsgegnerin auch gegenüber dem Jugendamt: "... die Hoffnung, dass dadurch den Kindern eine kinderpsychologische Untersuchung erspart bleiben könnte oder zumindest nicht in nächster Zeit erfolgen müßte." Daneben bricht die Antragsgegnerin den Kontakt zu allen Freunden ab, da sie befürchten muß, dass die Kinder etwas sagen oder die Freunde etwas beobachten, das nicht in das Konzept paßt. Um die Geschichte 'rund' zu machen, wendet sie sich an den Weißen Ring. Durch den vom weißen Ring finanzierten zweiwöchigen Urlaub auf Teneriffa, ist sie als Verbrechensopfer anerkannt. Zur Glaubhaft-machung gibt sie dem SDR ein Radio-Interview. Das Risiko entdeckt zu werden, schätzt sie offenbar sehr gering ein.

Dann erfährt sie durch Zufall, dass der Mann sie betrogen hat. Sie ist schwer gekränkt und will sich rächen. Sie stellt einen Scheidungsantrag, den sie mit dem Fremdgehen des Antragstellers begründet. Damit beweist sie unfrei-willig, dass der Antragsteller seine Töchter nicht miß-braucht. Interessant ist in diesem Zusam-menhang auch, dass sie bereits im Dezember im anwaltlichen Schrei-ben einen Härtescheidungsantrag wegen sexuellen Missbrauchs der Kinder ankündigt, aber nicht weiter verfolgt. Auch in diesem Fall muß sie befürchten, dass der Antragsteller sofort kinderpsycholo-gische Gutachten will. Aus dem gleichen Grund taucht diese Behauptung in dem am 19.3.92 gestellten Scheidungsantrag nicht auf.

Nachdem Prof. Lempp der Antragsgegnerin gesagt hat, dass sie sobald als möglich den Kontakt zwischen Maria und dem Antragstel-ler erlauben soll, kommt die Antragsgegnerin in Argumentations-nöte. In einem überraschenden Zusammentref-fen mit dem Antrag-steller, rechtfertigt sie sich gegen-über dem anwesenden Zeugen mit der Lüge, der Richter habe dem Antragsteller den Kontakt mit den Kindern untersagt. Wie der Antragsteller erst später erfahren soll, hat sie diese Lüge auch bereits bei der Polizei benutzt.

Offenbar erkennt sie die Unglaubwürdigkeit ihrer Positi-on. Beim nächsten, zufälligen Zusammentreffen in der Kreissparkasse in Unbenannt, ist keine Rede mehr davon, dass der Richter untersagt habe etc. In ihrer Not sich zu rechtfertigen behauptet sie schließ-lich, der Antragstel-ler habe ihr gegenüber eine Morddro-hung ausge-sprochen. Um das alles zu unterstreichen, schlägt sie ihn in der Öffentlichkeit und im Beisein der Kinder. Wieder macht sie keine Anzeige, obwohl sie bei der Polizei damit droht.

 

C. Was dafür spricht

Für eine vorsätzliche Tat spricht, dass die Antragsgegne-rin dem Antragsteller bereits Anfang November '91 gedroht hat: "Wenn es zur Scheidung kommt, dann sollst du blu-ten." Auch dass sie im Dezember '91 gegenüber Frau Deusch-le gesagt hat: "Der Thomas wird die Kinder nie wieder sehen." Ferner, dass sie ganz offensichtlich alles tut, um eine Aufklärung zu verhindern. Sei es, dass sie keine gynäkologische Untersuchung will, oder keine kinderpsy-cho-logische Gutachten. Und schließlich meidet sie das Zusammentref-fen mit dem Antragsteller unter Zeugen. Sie geht nicht mit zu Prof. Klosinski und sie lehnt ein gemeinsames Gespräch bei Prof. Lempp ab.

Schließlich gibt es noch einen Hinweis. Es gibt eine auffällige Duplizität der Ereignisse. Nach dem gleichen Strickmuster hat die Antragsgegnerin den Kontakt ihrer Schwiegereltern mit den Kindern unterbrochen. Im Sommer '89 war die Familie zu einem sechswöchi-gen Urlaub in den Niederlanden. Aus beruflichen Gründen mußte der Antrag-steller nach vier Wochen abreisen. Dafür kamen für je eine Woche die Eltern bzw. die Schwiegereltern, um der Antragsgegnerin mit den Kindern zu helfen. Unmittelbar im Anschluß an den Urlaub forderte die Antragsgegnerin den Kontakt zu den Eltern des Antragstellers abzubrechen. Sie behauptete, Anna habe ihr erzählt, dass die Mutter des Antragstellers dieses und jenes gesagt habe. Die Eltern des Antragstellers haben das immer heftig dementiert. Trotzdem hat der Antragsteller zu seiner Frau gehal-ten und ihr geglaubt. Infolgedessen ist er von seinen Eltern enterbt worden.

Wenn man im Gutachten einmal nur darauf achtet was die Kinder von sich geben, und die Angaben der Antragsgegne-rin beiseite läßt, dann kommt man schnell zu einer Bestätigung des Verdachts, dass die Mutter vorsätzlich gegen das Wohl der Kinder agiert:

a)Maria sagt, sie weiß nicht warum sie beim Gutachter ist. Und dann ist ihr erster Satz gegenüber einem wildfremden Menschen, von dem sie nicht weiß, ob er etwas für sie tun kann, spontan: "Ich möchte den Papa mal wieder sehen." Auf die Frage, ob auch Anna den Papa sehen wolle sagt sie: "Ich weiß nicht - ja sie will!". Dann erzählt sie, die Mama habe gesagt, sie dürfe den Papa sehen, aber der Papa habe es nicht gewollt.

b)Anna sagt (und ist dabei ängstlich, wie Prof. Lempp fest-stellt), die Mutter habe ihr gesagt warum sie heute beim Gutach-ter sei, aber sie habe es verges-sen und nicht darüber nachge-dacht. Sie habe ein Kätzchen bekommen und sie kriege noch ein paar. Sie habe auch immer Angst. Seit der Papa ausgezogen sei, habe sie das Schlafzimmer der

Eltern bekom-men, und die Ute schlafe unten im Eßzimmer. Auf Frage: Sie wolle nicht, dass der Papa zurückkomme. Berich-tet, dass der Papa dagewesen sei, und das dieser gerne hätte, dass sie bei ihm sei:

Die Mama hat auch gesagt, der Papa hat angeru-fen und will, dass die Kinder bei ihm sind. (Spontan) Ich will aber bei der Mama bleiben. Dazu sagt Prof. Lempp:

Anna versteht es, sehr schnell von belasten-den Themen, etwa der Trennungs-situation abzulenken und spon-tan, wortreich und ausführlich irgendwelche Ge-schichten zu erzählen. Wenn es "ernst wird", ist sie sofort wieder still, blickt unter sich, ist zurück-hal-tend und wirkt ängstlich. Er sagt auch, dass Anna offenbar unter der Situation erheblich leidet und sich auch unmittel-bar bedroht fühlt.

Prof. Lempp sagt darüberhinaus, dass bei Maria eine eifersüchtige Ablehnung gegenüber Anna zum Vorschein komme. Der Antragsteller ist der Ansicht, dass Anna 'gekauft' worden ist und von der Antragsgegnerin unter Druck gesetzt wurde. Maria weiß es und ist ein wenig eifersüchtig, läßt sich aber nicht gegen ihren Vater aufbringen. Anna hat ein außergewöhnlich gutes Vertrau-ensver-hältnis zu ihrer Lehrerin. Diese gibt an, dass Anna viel von ihren Tieren, den Geschwistern und der Mutter erzählt, dass sie aber in den letzten 6 Monaten noch nie den Vater erwähnt hat. Unter welchem Druck muß ein Kind stehen, das so stark verdrängt?




Seiten-Anfang