Kreisjugendamt: Sindelfingen/Böblingen
Sehr geehrter Herr Alteck,
im Gespräch mit Ihnen am 15.09.92 wurden ausführlichst die einzelnen 'Punkte Ihres Schreibens vom 12.09.92 diskutiert. Ihrem Wunsche, die vorliegenden Berichte der Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes nochmals durchzuarbeiten wurden entsprochen. Gründe für veränderte Darlegungen von Sachverhalten 'und sozialpädagogischen Einschätzungen liegen nicht vor.
Es wird jedoch keineswegs verkannt, dass Sie in Ihrer persönlichen Betroffenheit überaus sensibel auf einige Formulierungen reagierten. Bei Aktendurchsicht wurde nochmals deutlich, dass alle für eine Einschätzung der Gesamtsituationen der Kinder ‚relevanten Punkte gerichtlicherseits Niederschlag fanden. Eine detaillierte Gesamtaufzählung ist daher entbehrlich. Übereinstimmung' mit ihnen' wurde. festgestellt in der Sorge um Ihre Kinder. Dies veranlaßte uns das Amtsgericht-Familiengericht Böblingen zu bitten für ein alsbaldiges psychiatrisches Gutachten durch Herrn Dr. Teschner besorgt zu sein. Ebenfalls im Hinblick auf die "endgültige" Sorgerechtsregelung und das weitere Umgangsrecht halten. wir bei den kontinuierlichen gravierenden Problemen der Kinder es für unabdingbar, bei Gericht anzuregen, ein Gutachten der Kinder über' die Glaubwürdigkeit Ihrer Aussagen, eine psychologische Untersuchung und Exploration bzw. intensive . Verhaltensbeobachtung evtl. durch die Kinder -und
Jugendpsychiatrie-Tübingen, oder der Psychosozialen Beratungsstelle Freiburg (Frau Braun-Hermann) durchführen zu lassen. Im übrigen wird auf das Schreiben des Kreisjugendamtes Böblingen von Frau Müller-Teuber, an das Gericht, verwiesen.
Ich hoffe, dass es Ihnen nach Ihrer Kur gesundheitlich gut geht und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Teuber
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