Thomas Alteck
An das
Jugendamt Böblingen
Außenstelle Sindelfingen
z. Hd. Fr. Volz
7030 BÖBLINGEN
27.7.92
Betr.: Unterbringung der Kinder
Sehr geehrte Frau Volz,
bedauerlicherweise kann ich Ihnen noch keinen definitiven Termin nennen, da mein Anwalt im Moment sehr beschäftigt ist. Um den Prozeß trotzdem weiter voranzutreiben schicke ich Ihnen folgende Bestätigung mit der Bitte, sie an das Gericht weiter zu leiten.
Ich bitte Sie mit einem Fax zu bestätigen, dass die Kinder Ihrerseits im Kinderdorf Marienpflege in Ellwangen untergebracht werden, bis dass es entweder eine Sorgerechtsentscheidung gibt, oder ein gerichtlich verfügtes Gutachten feststellt, dass ich die Kinder nicht sexuell missbraucht habe. Für den zweiten Fall bestätigen Sie bitte, dass die Kinder unverzüglich zu mir kommen. Das Fax schicken Sie bitte an Herrn Dr. Raiser, Kanzlei Thümmel, Schütze & Partner, unter der Nummer (0711) + 286 44 66.
Mit bestem Gruß
Anlage: Bitte um Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
Ich, Thomas Alteck, bitte das Familiengericht Böblingen um folgende Verfügung:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die drei Kinder
Anna geb. am 01.11.84
Maria geb. am 14.03.86
Yvonne geb. am 12.04.88
erhält vorläufig, dass heißt, bis zur Entscheidung bzgl. des Sorgerechts bzw. gutachterlicher Klärung des von Fr. Ute Alteck erhobenen Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs, das Jugendamt Böblingen, Außenstelle Sindelfingen.
T. Alteck, am 27. Juli 1992
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