für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                        Thomas Alteck

Amtsgericht Freiburg
- Familiengericht -
z.Hd. Frau Richterin Merk
Holzmarkt 2
79095 FREIBURG

                                            14.11.94

Familiensache Alteck./.Alteck
42 F 106/94

 

Sehr geehrte Frau Merk,

in diesem Monat sind es zwei Jahre, dass ich meine Kinder zuletzt offiziell gesehen habe und Gelegenheit hatte, mich mit ihnen auszutauschen. In all der Zeit hatte ich abwechselnd ein betreutes oder unbetreutes Umgangsrecht, das mir aktiv verwehrt wurde.

Nachdem das OLG Stuttgart im Februar Prof. Strunk mit der Wahrnehmung eines betreuten Umgangs beauftragt hat, ohne diesen zuvor um seine Zustimmung zu bitten, ist auch das schief gegangen. In Unkenntnis der Akten und in mangelnder Bereitschaft, sich des Falls verantwortlich anzunehmen, erklärte Prof. Strunk im August diesen Jahres, als endlich, auf mein vielfaches Drängen, ein gemeinsamer Kontakt mit der Kindesmutter zustande kam: Ihn interessiere die Vergangenheit nicht, er vertraue darauf, dass sich die Mutter nach Kräften bemüht, unsere Kinder zu einer positiven Einstellung und zum Kontakt hinzuführen.

Ich habe ihn wegen dieser Haltung, die den Bock zum Gärtner macht kritisiert und erklärt, das ich keineswegs damit einverstanden bin, dass sich seine Tätigkeit darauf beschränkt, alle 3 Monate die Kinder einzubestellen und zu fragen, ob sie mich sehen wollen. (In der Vergangenheit ist die Mutter ja bereits beobachtet worden, dass sie die Kinder unter Androhung körperlicher Gewalt auf eine solche Anhörung vorbereitet hat). Daraufhin bat Prof. Strunk mich, eine andere Stelle mit der Aufgabe zu betrauen.

    Beweis: Schreiben Prof. Strunk vom 29.8.94

Sofern Sie Unterlagen für das Jugendamt wünschen, kann ich Ihnen gleich deren Stellungnahme liefern. Ich habe den zuständigen Mitarbeiter, Herrn Weisser aufgesucht und damit betraut, zum einen Informationen über die Gesundheits-, Lebens-, und Schulsituation der Kinder zu erfragen, da die Mutter ihrer Auskunftpflicht nicht nachkommt, zum anderen, einen Kompromiß in der Umgangsfrage zu erzielen.

Wie in der Vergangenheit, hat die Mutter auch diesmal jede Auskunft verweigert und sich jedem Kompromiß verschlossen.

Beweis: Schreiben des KJA vom 25.10.94

Jede weitere Entfremdung ist unzumutbar und ich bin entsetzt, wie sich die Gerichte durch die zögerliche Bearbeitung zu den besten Handlangern solchermaßen agierender Mütter machen lassen. In der Hoffnung, dass auch Sie die Dringlichkeit der beantragten Erscheinung erkennen, erwarte ich Ihre Entscheidung, oder einen Verhandlungstermin noch in diesem Monat.


Mit freundlichen Grüßen




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