für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: RA Stoll
An: OLG Stuttgart

 

In Sachen

Alteck / Alteck

 

wird seitens des Vaters dringend eine positive Entscheidung über seinen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung erwartet.

 

Aus der Sicht des Vaters soll noch bezüglich der Verhandlung vom 25.05.1993 auf folgendes hingewiesen werden:

Während der Verhandlung vor dem Senat wartete die Zeugin Jutta Behring, die seit einigen Monaten mit dem Antragsteller befreundet ist und von Beruf Sozialpädagogin ist, vor deni Gerichtssaal. Sie machte im Hinblick auf das Verhalten der Kinder folgende Beobachtungen:

Innerhalb von 5 Minuten nahmen die Kinder zu der ihr fremden Frau Kontakt auf, obwohl dieser von Frau Gehring bewußt nicht gesucht wurde, weil sie in einem Buch las. Annas Distanzlosigkeit fiel zuerst auf, Yvonne zog später nach. Maria verhielt sich angemessen. Bekanntermaßen ist Distanzlosigkeit ein Zeichen für die gestörte Bindung an die primären Bezugspersonen und Folge eines sich ständig verändernden Umfeldes ( Freunde, Schule, Wohnort, Babysitter usf. ).

Kurz vor der Anhörung der Kinder kam die Antragsgegnerin aus dem Saal und wandte sich mit energischer Stimme ermahnend an Anna und Maria. Frau Gehring verstand von dem Gesagten nur folgendes:

~Wenn wir herauskommen, kein Kontakt zu Papa! Kein Kuß! Nichts!

Zu beobachten war daraufhin zunächst ein Abwehr- verhalten der Kinder. Als die Worte durch deutliche Gesten - erhobener Zeigefinger - unterstrichen wurden, war zu beobachten, dass die Kinder ( Zitat: ) " gegenüber der Mutter wie Hunde parierten ". Frau Gehring beschreibt die Situation nach ihrem Dafürhalten als bedrohlich für die Kinder. Sie waren einem massiven Druck ausgesetzt.

Unmittelbar im Anschluß daran spielten die Kinder Seilhüpfen, wobei sie ständig das Wort Angst wiederholten. Anna sagte zwischendurch einmal: Wer hat hier Angst?

 

Abschließend beschreibt die Zeugin Gehring das Verhalten der Kinder nach deren Anhörung als auffallend gelöst im Gegensatz zu der Arglosigkeit bei der ersten Begegnung und dem zurückhaltenden, verschüchterten Benehmen unmittelbar nach dem Kontakt mit ihrer Mutter. Wiederum unter Federführung von Anna suchten die Kinder sofort Kontakt zu Frau Gehring, bezogen sie in ihr Spielen ein, erzählten unaufgefordert und sowohl Yvonne als auch Anna nahmen Körperkontakt zu ihr auf

(Yvonne zum Beispiel sprang ohne Aufforderung vertrauensvoll in ihre Arme). Der Vorgang wurde noch von einer im Gebäude anwesenden Justizangestellten beobachtet.

Als der Antragsteller sich von den Kindern verabschiedete, wandten sie sich ängstlich vom Vater ab. Die Antragsgegnerin sagte darauf laut zum Vater: " Wenn die Kinder nicht wollen, solltest Du das respektieren!


Stoll
Rechtsanwalt




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