In Sachen
Alteck ./. Alteck
bitte ich dringend, über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu befinden. Der Senat hat bei seiner Beschlußfassung wohl übersehen, dass der Vater seit Beginn diesen Jahres wieder überhaupt keinen Umgang mit den Kindern haben konnte. Daß dadurch sein Elternrecht mehr als gravierend tangiert ist, muß nicht betont werden. Wie soll der Unterzeichnete dem Antragsgegner und Beschwerdeführer vermitteln, dass er weiterhin an die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin Unterhalt für seine Kinder bezahlen soll, von denen er nicht einmal weiß, wo und wie sie leben?
gez. RA Stoll
Rechtsanwalt
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