für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: RA Schrade
An: OLG Karlsruhe

18 UF 242/99
18 UF 108/00

In der Familiensache
Alteck / Alteck


wurde die Terminsladung z.Hd. Herrn Rechtsanwalt Dr. Graff ausgefertigt.

Wir bitten für die Zukunft zur Kenntnis zu nehmen, dass das gesamte Verfahren von der Unterzeichneten bisher geführt wurde, und auch keiner der letzten Schriftsätze in Vertretung d. U. von Herrn Rechtsanwalt Dr. Graff unterzeichnet wurde, so dass sich d. U. schlichtweg übergangen fühlt.

Wir verweisen auf den Schriftsatz vom 16.12.99 im Verfahren Umgangsrecht (AKZ AEG 42 F 18/99) mit welchem Antrag auf Prozesskostenhilfebewilligung unter Beiordnung der Unterzeichneten gestellt wurde.

Außerdem verweisen wir auf unseren Antrag vom 30.06.2000 im Sorgerechtsverfahren 18 UF 108/00, mit welchem ebenfalls Prozesskostenhilfebewilligung beantragt wurde.

Wir bitten vorab über diese Anträge zu entscheiden, bevor d. U. für die Antragstellerin zum Inhalt des Gutachtens Stellung nimmt.

Schrade
Rechtsanwältin




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