für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: Thomas Alteck
An: RA Raiser

 

Sehr geehrter Dr. Raiser,

ich war heute bei Frau Danner im Jugendamt Böblingen. Meine Frau war auch dort. Als Ergebnis unseres Gespräches ist festzuhalten, dass Frau Danner mir gesagt hat, dass Ute keinen gestörten Eindruck auf sie macht. Die Behauptung ich habe Anna sexuell missbraucht nimmt sie ernster als meinen Vortrag. Und das, obwohl sie selbst sagt, dass Ute bislang in der Sache nichts vorgetragen hat. Sie fragt sich einzig was Ute so sicher macht.

Ich nehme diese Reaktion auf unser gemeinsames Gespräch sehr ernst, weil ich denke, dass die Reaktion des Richters am 27.2. ähnlich sein könnte. Das wäre eine Katastrophe, denn das Fazit von Frau Danner war zunächst: Bitte keinen Kontakt zu den Kindern, um den Therapieprozeß nicht zu stören. Dieses kann vielleicht ein halbes Jahr dauern, dann werden die Kinder ihre Probleme, was auch immer das sein mag, wohl weitestgehend verarbeitet haben.

Ferner bat sie mich, zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht auf Kinderpsychatrische Gutachten zu bestehen, um die Kinder nicht weiterem Druck auszusetzen. Zunächst könnte ja ein Gutachten über Ute (und mich, da Ute angekündigt hat, dass sie ein Gegengutachten verlangen wird) erstellt werden.

Ich halte es aufgrund dieser Erfahrung für unerläßlich noch einmal die Position zu beleuchten. Es gibt zwei Vorträge: Missbrauch und Geisteskrankheit.

 

1.Betrachtung: Die Mutter hat Recht

Der Vater hat das Kind sexuell missbraucht. Wann? Als die Mutter zur Kur war. Einmal abends und 2 mal tagsüber. Wo? Im eigenen Haus. Wie? Kein Hinweis. Warum? Kein Hinweis. Wer sagt das? Die Mutter. Von der Tochter gibt es keinen Hinweis. Welche Beweise gibt es? Die Tochter ist auffällig. Sind die Symptome eindeutig? Nein, sie zeigen nur, dass das Kind in seelischer Not ist. Könnten die Symptome andere Ursachen haben? Ja, sie lassen sich anderen Ereignissen zuordnen.

Warum ist die Mutter sich sicher? Kein Hinweis. Was hat die Mutter zur Klärung getan? Mit dem Vater gesprochen? Nein, sie hat sich an KOBRA gewand. Warum hat sie nicht mit dem Vater gesprochen? Kein Hinweis. Gibt es von KOBRA einen Hinweis? Bislang hat das Kind nichts gesagt, dass auf einen sexuellen Missbrauch hindeutet (Aussage von Fr. Danner, die mit KOBRA gesprochen hat). Die Mutter sagt, dass sich KOBRA sicher ist, dass das Kind missbraucht wurde. Wieso kann KOBRA zu Beginn einer Untersuchung das Ergebnis feststellen? Hier ist ein Knackpunkt. Entweder Ute sagt nicht die Wahrheit, oder KOBRA ist als Therapiezentrum nicht geeignet.

==> Frau Iskenius von KOBRA als Zeugin laden.

Sagt sie, dass das Kind mit Sicherheit missbraucht wurde, muß KOBRA der Umgang mit dem Kind verboten werden. Im anderen Fall ist Utes Aussage falsch. Wenn sie falsch ist stellen sich zwei Fragen. Sind andere Aussagen auch falsch? Wenn ja, warum macht sie falsche Aussagen?

Gab es überhaupt sexuellen Missbrauch? Nur die Mutter behauptet das. Vom Kind gibt es keinen Hinweis. Der Vater sagt 'unschuldig' - es gibt nicht einmal Ereignisse, die falsch interpretiert werden könnten. Die Symptome lassen sich anders erklären.

Mögliche Erklärung. Die Mutter behauptet mit Absicht etwas Falsches. Wieso? Wer profitiert davon? Das Kind? Nein, dieses nimmt Schaden. Die Mutter? Das Sorgerecht bekommt sie nach augenblicklicher Rechtslage auch ohne eine solche Behauptung. Die Mutter bekommt Macht und moralische Überlegenheit. Sie kann den Vater unter Druck setzen. Gibt es einen Grund solches zu tun? Ja, einen Tag bevor sie ihre Behauptung aufstellte, hat sie den letzten Einfluß auf den Vater verloren.

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Das bestätigt Christian. Er meint, dass sie die Trennung nicht wirklich wollte. Ihre Aussage: "Thomas - ich meine du solltest ausziehen" war ihr letztes Druckmittel. Wenn sie die Trennung gewollt hätte, hätte sie nach meiner Zustimmung nicht den Dialog abgebrochen. Schließlich standen wir im ständigen Gespräch und die Trennungsentscheidung brach endlich den Kreis auf, in dem wir uns seit einiger Zeit drehten. Gerade jetzt wäre viel zu regeln gewesen.

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Was passiert im weiteren? Die Mutter verschafft sich Hilfe (Verbündete). Sie ruft z.B. Weisbach an. Sagt definitiv, der Vater hat die Tochter sexuell missbraucht. Fragt, ob Weisbach ihr einen Kindertherapeuten nennen können. Sie will mit der Tochter dort hin. Ferner will sie zur Frauenärztin. Den Vater will sie anzeigen und von der Polizei aus dem Haus holen lassen. Alles das spricht sie im Beisein der Kinder.

==> Zeugin: Dr. Bärbel Weisbach, Adresse

Sie geht zu einem Anwaltsbüro, um die Scheidung zu beantragen. Die Anwälte machen die Mutter darauf aufmerksam, dass sie ihren Unterhaltsanspruch verliert, wenn die Behauptung falsch ist. Was jetzt? Sie kann nicht mehr zurück. Zu diesem Zeitpunkt wissen es zumindest Bärbel und ihre Eltern. Erst einmal dem Vater nichts sagen. Keine Anzeige. KOBRA ist die Lösung. Sie bietet dem Vater 'großzügig' an, auf den Strafanspruch zu verzichten, daher habe sie sich an KOBRA gewand.

Die Ereignisse beginnen ihr aus der Hand zu gleiten. Der Vater erzählt seinerseits, dass die Frau behauptet er habe die Tochter missbraucht. Eine Art Selbstanzeige. So z.B. gegenüber dem Stationsarzt in der Kinderklinik Böblingen. Der bietet der Mutter Hilfe durch einen Kindergynäkologen an. Nimmt sie die Hilfe an? Kein Hinweis? War sie mit Anna bei ihrer Frauenärztin? Kein Hinweis. Der Vater will mit der Mutter zu Prof. Klosinski. Auch das birgt die Gefahr, dass man einer Aufklärung näher kommt. Daher lehnt die Mutter ab. Der Vater verlangt ein Umgangsrecht. Jetzt muß die Behauptung schriftlich fixiert werden. Damit wendet sich der Vater an das Gericht.

Jetzt gibt es nur noch die Möglichkeit zu Behaupten, dass auch andere, in diesem Fall KOBRA, sicher sind, dass die Tochter sexuell missbraucht wurde.

Die Sicht des Vaters:

Der Vater erfährt kurz nach der Trennungsentscheidung von der Behauptung er habe die Tochter sexuell missbraucht.

1.Fall: Er hat es getan. Was tun? Die Mutter will eine Therapie, die wird den Verdacht erhärten. Leugnen? Er würde Zeit gewinnen. Zeit wofür? Er muß die Klärung verhindern. Wie? Die Mutter verunglimpfen. KOBRA die Qualifikation absprechen. Das Kind unter Druck setzen. Verunglimpft er die Mutter? Ja, er bezeichnet sie als geisteskrank. Spricht er KOBRA die Qualifikation ab? Ja, allerdings tauscht er eine Therapie bei KOBRA gegen eine gutachterliche Untersuchung. Das widerspricht dem Ziel. Setzt er die Tochter unter Druck? Nein, er hält sich von ihr fern.

2.Fall: Er ist unschuldig. Was tun? Er muß die Unschuld beweisen. Wie? Das Kind muß untersucht werden. Tut KOBRA das nicht? Ja, aber sie können kein Gutachten abgeben. Wozu Gutachten? Es erlaubt dem Vater eine Härtescheidung und befreit ihn von Unterhaltszahlungen für die Mutter. Was kann der Vater tun? Seine Frau hat ihn nicht angezeigt. Er muß eine Anzeige provozieren. Wenn er die Kinder ständig gegen den Willen der Mutter aufsucht muß sie um ihren Weg gehen zu können sein Umgangsrecht gerichtlich beschneiden und ihre Behauptung aktenkundig machen. Warum tut er das nicht? Als er erfährt, dass seine Frau im Beisein der Kinder schlecht von ihm spricht

Zeugin: Veronika Müller - Afresse

geht er zu Prof. Klosinski, um von ihm zu erfahren, welche Auswirkungen das auf die Kinder haben kann und was man tunlichst vermeiden sollte. Klosinski weist auf den schweren Konflikt hin, den die Kinder bei jedem von der Mutter nicht gewollten Kontakt erleiden. Daher beauftragt der Vater seinen Anwalt mit dem Erstreiten des Umgangsrechts. Spätestens bei Anruf des Gerichts muß die Mutter ihre Behauptung manifestieren oder ein Umgangsrecht einräumen.

Gibt es Risiken? Ja, niemand kann einen Missbrauch definitiv ausschließen. Ein Gutachten kann nur sagen, dass ein Kind mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht missbraucht wurde. Daneben besteht das unkalkulierbare Risiko, dass das Kind von jemand anderem missbraucht wurde und das auf den Vater projiziert. Pech für den Vater - Staatsanwalt - Haft.

 

2.Betrachtung: Der Vater hat Recht

Die Mutter ist geisteskrank. Was kann zu dieser Aussage verleiten? Der Vater will die Behauptung der Frau entkräften. Eine Untersuchung der Tochter überflüssig machen. Gibt es ein Risiko? Ja, die rechtliche und moralische Position des Vaters ist katastrophal, wenn ein Gutachten zu einem anderen Ergebnis kommt. Das kann ihm im Gefängnis egal sein. Also Kamikatse-Taktik. Was führt er für Beweise an? Einen Zeugen. (Herr Dr. Weisbach ist bereit seine Aussage vor Gericht zu wiederholen)

==> Zeuge: Dr. Weisbach, Adresse

Hat der Zeuge Grund zur Falschaussage? Tut er einem Freund einen Gefallen? Nein, er ist Therapeut und würde seine Karriere deshalb wohl kaum gefährden.

 

Wenn es nicht um eine Verunglimpfung der Mutter geht und es sich auch nicht um einen Racheakt handelt, dann stellt sich doch die Frage: warum kommt dieser Vortrag jetzt? Denn dem Vater kann doch nichts besseres passieren als zunächst seine Unschuld beweisen zu lassen. Dann eine Härtescheidung durchzuziehen. Als gegenüber der Mutter nicht Unterhaltspflichtiger daraus hervorzugehen. Danach kann er, sofern ihm am Sorgerecht gelegen ist, die Mutter als geistig gestört bezeichnen und das Sorgerecht erwirken.

Dagegen ist es doch wahrscheinlich, dass wenn jetzt bewiesen wird, dass seine Frau geistig gestört ist, er auch in Zukunft für sie Unterhalt bezahlen muß, da ihre Behauptung zwar vorsätzlich, sie selbst aber unzurechnungsfähig ist.

Der Grund ist der schlechte Zustand der Kinder. In ihrem Interesse muß sofort gehandelt werden. Niemand hat bislang bestritten, dass die Kinder in seelischer Not sind, leiden, psychischem Druck ausgesetzt sind. Wenn das keine Folge von sexuellem Missbrauch ist, dann muß es eine andere Ursache haben.

Fazit: Ich bin davon überzeugt, dass die Kinder schweren Schaden nehmen werden bzw. schon genommen haben. Nur eine gutachterliche Untersuchung kann klären wie krank Ute ist. Und nur eine gutachterliche Untersuchung der Kinder kann beweisen, dass Ute den Kindern schadet und daher das Sorgerecht nicht haben kann. Ich weiß wie sehr ich die Kinder dadurch belaste. Ich würde das niemals tun, wenn ich nicht davon überzeugt wäre damit noch größeren Schaden zu verhindern.

 

WIE KANN ES WEITER GEHEN?

Ich kann nicht akzeptieren, dass das Gericht dem Vorschlag von Frau Danner folgt, und zunächst die Behauptung 'sexueller Missbraucht' zu klären versucht. Das würde nach Aussage von KOBRA voraussichtlich ein halbes Jahr dauern.

Wie oben dargestellt verunglimpft mich Ute vor den Kindern. Die Kinder verstehen sich als etwas aus beiden Elternteilen. Die Verunglimpfung führt daher dazu, dass die Kinder einen Teil von sich verleugnen oder hassen müssen. Ferner dürfen sie ob der Trennung von mir nicht trauern (da man einem Verbrecher nicht nachweint). Das zeigt nur einen winzigen Aspekt des Schadens, den Ute z.Z. anrichtet.

Daneben bestehen alle Mechanismen, die bereits in der Vergangenheit den Kindern geschadet haben. Heute morgen war ich beim HNO-Arzt. Alle Kinder sind im Laufe des Januars bei ihm gewesen. Yvonne hatte wiederum eine eiterige Mittelohrentzündung (die vierte in 1,5 Jahren). Maria's Ohr eiterte nicht, aber es war wieder kritisch. Wir sollten das vielleicht mündlich noch weiter erörtern.

Fest steht: Das Gericht muß den Vortrag der akuten Gefährdung der Kinder ernst nehmen. Wenn die Übertragung der elterlichen Sorge auf mich durch Utes Vortrag z.Z. ausgeschlossen ist und eine eidesstattliche Erklärung nicht hilft, dann ist die einzige Lösung eine Heimunterbringung.

Ich weine jedesmal bei dem Gedanken allein. Ich bin mir bewußt, dass das für die Kinder eine ungeheuere Härte bedeutet. Nachdem Ute ihnen seit 3 Monaten mich als Bezugsperson vorenthält, würde dies auch den Verlust der zweiten Bezugsperson bedeuten. Ich weiß keinen anderen Weg. Er ist im Ergebnis sicher weniger gefährlich, als die Kinder weiter bei Ute zu lassen. Eine Heimunterbringung bedeutet nach Aussage der Fachleute heute die Unterbringung in einer Wohngruppe. Darin würden die drei Kinder ein Drittel der Mannschaft stellen.

Da es drei sind werden sie es leichter schaffen können und der Umgang mit weiteren Kindern kann sogar sehr förderlich sein. Darüber hinaus sieht Herr Dr. Weisbach diese Lösung positiv als Puffer für Ute. Sie wird dadurch bereits vor der Sorgerechtsentscheidung eine Weile ohne die Kinder leben müssen.

Abschließend möchte ich noch zwei Dinge erläutern. Den Zusammenhang des jetzigen Vortrags der Gegenpartei mit früheren Ereignissen und einen weiteren Hinweis auf falsche Behauptung.

Meine Eltern dürfen bereits seit 2,5 Jahren die Kinder nicht mehr sehen. Ute wollte es nicht mehr. Ute hat mir und anderen gegenüber behauptet Anna habe ihr erzählt, die Oma habe gesagt, sie habe sie ja viel mehr lieb, als die andere Oma etc. Damals habe ich meiner Frau geglaubt und das nicht hinterfragt, obwohl meine Eltern das immer bestritten haben. Ich sehe hier heute Parallelen.

Als ich am 23.11. auf Texel war, habe ich mit unseren Freunden dort die Situation besprochen. (Übrigens spricht die Gegenpartei in dem Antrag auf 'Aufenthaltsbestimmungsrecht' davon, dass ich dort Bekannte habe - es handelt sich um gemeinsame Freunde. Ute hat, als sie im Sommer allein dort war, viele viele Stunden im Gespräch mit ihnen zugebracht). Als ich von Utes Behauptung erzählte, sagten Elze und Andrew mir, dass Ute bereits im Sommer in diese Richtung gedacht und eine vage Andeutung gemacht hat. Nach ihrer Darstellung waren Utes Worte etwa: "Er war, als ich in Kur war, allein mit den Kindern. Wer weiß, was er mit ihnen in der Zeit gemacht hat."

==> Zeugen: Elze + Andrew Albers, Adresse

In dieses Bild paßt auch, dass Ute mir im September oder Oktober letzten Jahres gesagt hat: "Wenn es zur Scheidung kommt, dann sollst du bluten."




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