für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Sehr geehrter Herr Stoll,

vorab zu Ihrer Information: Ich habe meinen Arzt gebeten mich in Kur zu schicken. Ich weiß nicht, ob das hier die richtige Umgebung ist, aber sie befreit mich eine Weile von der Doppelbelastung der privaten Anspannung einerseits und der Berufstätigkeit andererseits. Bitte veranlassen Sie, dass meine Post hierher zugestellt wird.

Drei Dinge beschäftigen mich im Moment:

1)Ich habe Nachricht vom Amtsgericht BB die mich auffordert binnen 10 Tagen Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens in Sachen 'Kindesentzug' vorzubringen?

Was sagen Sie dazu?

2)Bei einem weiteren Termin zur Herausgabe von persönlichen Sachen, am 15.9.92 erhielt ich wiederum nicht meine Ordner, mein Saxophon und den Video-Film. Meine Frau gibt an den Film nicht zu finden, was Unsinn ist. Von Yvonnes Therapeutin, Frau Bareis, weiß

sie, dass ich einen Film in Texel aufgenommen habe, das heißt, s. weiß, dass auf dem Film der Nachweis ist, dass Yvonne in meiner Gegenwart plappert wie ein Wasserfall; daher unterschlägt sie ihn.

3)Die Staatsanwaltschaft hat mir mitgeteilt, dass sie das Verfahren wegen Kindesentzug und Kindesmißhandlung einstellt. Ii ersten Fall bin ich damit einverstanden. Die Kindesmißhandlung aber beschäftigt mich noch. Eine Ermittlung ist eigentlich nichi mehr nötig, da meine Frau die symbolische Verbrennung des Vater~ vor Gericht zugegeben hat, ich frage mich aber, ob es nicht sinnvoll sein kann Einspruch zu erheben und eventuell zu erreichen, dass der Tatbestand auch tatsächlich als Kindesmißhandlung anerkannt wird. Sie sind der Anwalt, entscheiden Sie bitte was sinnvoll ist.

Unabhängig von der Entscheidung bitte ich Sie dem Gericht den ir der Anlage beigefügten Brief an das Jugendamt zur Kenntnis zu geben und wie folgt zu informieren: Daß ich am 15.9.92 ein zweieinhalbstündiges Gespräch mit Frau Teuber diesbezüglich hatte. Frau Teuber nimmt die Kritik ernst. Wir sind so verblieben, dass ich die Staatsanwaltschaft nicht weiter gegen das KJA ermitteln lassen werde, dem Gericht den Brief zur Kenntnis bringen und Frau Teuber dazu Stellung nehmen wird, sobald die zuständige Sachbearbeiterin aus dem Urlaub zurück ist.

Mit bestem Gruß

 

T.Alteck




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