für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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von:  Schulamt Freiburg



Betreff:  Erfüllung der Schulpflicht hier: Ihre Kinder Maria und Anna

 

Sehr geehrter Herr Alteck,

auf Ihr o.g. Schreiben hat das Staatliche Schulamt Freiburg Ihre Fragen nachgeprüft und kann Ihnen folgendes mitteilen:

Nach dem Wegzug aus Bollschweil wurden Ihre Kinder am neuen Wohnort zum Schulbesuch angemeldet und kommen dort ordnungsgemäß ihrer gesetzlichen Schulpflicht nach.

Zu weiteren Auskünften sind wir nicht berechtigt. Wir bitten hierfür um Verständnis.

 

Mit freundlichen Grüßen
( Dr. Busse )




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