für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                            Thomas Alteck

RA Dr. Müller & Kollegen
z.Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
70736 Fellbach

 

Sehr geehrter Herr Stoll,

anbei sende ich meinen Vorschlag zur Stellungnahme gegenüber Taxis und OLG zum Schreiben der Gegenpartei.

Nachdem die Antragsgegnerin den Antragsteller verleumdet, seine Kinder sexuell missbraucht zu haben, kann ihn wahrlich nichts mehr überraschen, außer der Tatsache, dass man die Kinder bei der Mutter beläßt und die Staatsanwaltschaft die Verleumdungen der Antragsgegnerin wegen mangelnden öffentlichen Interesses nicht verfolgt. Um bei Gericht keinen falschen Eindruck zu hinterlassen, nehmen wir zu den neuerlichen und ungeheuerlichen Aussagen der Gegenpartei Stellung.

Frau Gehring ist nach wie vor mit dem Antragsteller zusammen. Im August dieses Jahres unterzog sich der Antragsteller einer Operation und ließ die noch während der Ehe, auf Wunsch seiner damaligen Frau, erfolgte Sterilisation rückgängig machen. Mittlerweile ist Frau Gehring in anderen Umständen. Im Oktober kündigte der Antragsteller die Wohnung Strasse. Vor wenigen Tagen, am 15. Dezember hat er das Haus dem Nachmieter übergeben und wohnt seitdem mit Frau Gehring in dem im Schriftsatz der Gegenpartei genannten Anwesen der Großmutter, dass seit einiger Zeit leer stand. Wir zeigen hiermit die neue Adresse an:

Strasse, Plz - Ort

Frau Gehring hat im Jahr '86 durch eine Fehlgeburt ein Kind verloren und kurz danach einen Selbstmordversuch gemacht. In den Folgejahren hat sie sich mit Selbstvorwürfen gequält, obwohl sie objektiv keine Schuld an dem Abort trifft. Aus diesem Grund hat sie wiederholt stationäre Psychotherapie gemacht. Im Jahr '92 war sie in der gleichen Reha-Klinik für Psychosomatik, in der der Antragsteller zu dieser Zeit wegen anhaltender Schlafstörungen und depressiver Erschöpfung war. Dort lernten sie sich kennen.

Wegen der neuerlichen Schwangerschaft und des unbestimmten Risikos einer neuerlichen Fehlgeburt hält es Frau Gehring derzeit für angebracht, weitere Therapiestunden zu machen. Aufgrund des natürlichen Zeitdrucks, kommt eine ambulante Therapie nicht in Frage. Da die Krankenkasse eine erneute Reha-Maßnahme nicht zu zahlen bereit war, wandte sich Frau Gehring an das PLK Reichenau.

Dort hatte sie, nachdem der größte Teil des Umzugs vorbei war, am 6. Dezember ein Vorstellungsgespräch. Aufgrund des positiven Eindrucks hat sie sich entschlossen, das dortige Therapieangebot anzunehmen. Bis Freitag, den 3. Dezember ging sie in Stuttgart ihrer Berufstätigkeit nach.

Es handelt sich bei der Gegnerischen Stellungnahme um den Versuch von der Tatsache abzulenken, dass die Antragsgegnerin unter erheblichem Realitätsverlust die gemeinschaftlichen Kinder rücksichtslos instrumentalisiert. In der Tat hat Frau Gehring sowohl persönlich als auch telefonisch versucht mit der Antragsgegnerin in Kontakt zu kommen, da ihr die Kinder ihres Lebenspartners nicht gleichgültig sind. Bei dem persönlichen Kontakt mußte sie erleben, daß

die Antragsgegnerin sie an der Tür empfing und sofort mit der Aussage zurückwies. "Zurück, bitte zurück, wir sind alle krank! Wir haben einen Virus! Streptokokken!" Ohne ein weiteres Wort mit Frau Gehring zu wechseln, schloß sie die Kinder in der Wohnung ein und rannte davon.

Der Gutachter hat den Hinweis des Antragstellers auf erhebliche Auffälligkeiten der Antragsgegnerin bislang brüsk zurückgewiesen, vermutlich weil er dem Antragsteller nicht glaubt. So hat dieser erzählt, dass die Antragsgegnerin z.B. im März, beim Abholen ihrer Kleidung, dem Antragsteller eine Jacke in die Hand drückte und sagte, "gib' die deiner Mutter zurück wenn du sie das nächste mal siehst - die will ich nicht mehr", und dass obwohl die Mutter zu diesem Zeitpunkt bereits 2,5 Monate tot war, was die Antragsgegnerin wußte. Der geschilderte Vorfall mit Frau Gehring

enthält einen weiteren Hinweis, da Streptokokken Bakterien und keine Viren sind. Zu beachten ist, dass die Antragsgegnerin Biologie und Chemie studiert hat. Die Tatsache, dass sie die Kinder bei ihrem Fortgehen in der Wohnung einschließt ist ebenfalls bemerkenswert.

Das Gericht möge sich nicht weiter täuschen lassen, was das Umgangsrecht mit den Kindern anbelangt. Die Mutter wird immer wieder einen vermeintlichen Grund finden, um es dem Vater zu verwehren. Ihre deutliche Aussage vor dem erstinstanzlichen Richter sei hier noch einmal in erinnerung gerufen. Sofern das bestritten wird korrigieren wir die Aussage. Wörtlich antwortete die Antragsgegnerin auf den Hinweis, dass der Vater ein Umgangsrecht habe: "Ich weiß - aber das interessiert mich nicht!" Wir regen an, dass die Kammer sich diesbezüglich mit dem vorinstanzlichen Richter, Herrn Taxis, am Familiengericht Böblingen in Verbindung setzt.




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