für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                    Thomas Alteck

An
RA Dr. Müller & Kollegen
z.Hd. Herrn Stoll
Esslinger Str. 80
70 736 Fellbach

                                        10.01.94

Vorformulierung von 2 Schriftsätzen

 

Sehr geehrter Herr Stoll,

ich bitte Sie, die folgenden beiden Schriftsätze zum einen an das OLG zum anderen an Nusser zu schicken.

 

1. AN DAS OLG

Aufgabe der Familiengerichte ist es, bei der Trennung der Eltern über das Sorgerecht für die ehegemeinschaftlichen Kinder zu entscheiden, wobei in strittigen Fällen das Kindeswohl ausschlaggebend für die Entscheidung sein soll.

Aus diesem Grund ist die Entscheidung, das Sorgerecht für die Kinder Anna, Maria und Yvonne Alteck auf den Vater zu übertragen, aufgrund § 1634 BGB und § 1666 BGB längst überfällig.

Erwiesenermaßen verstößt die Antragsgegnerin seit nunmehr 2 Jahren gegen den § 1634, wonach der Personensorgeberechtigte alles zu unterlassen hat, was das Verhältnis des Kindes zum anderen beeinträchtigt. Darüber hinaus gefährdet sie tagtäglich das seelische Wohl der Kinder und vernachlässigt diese in unzumutbarer Weise. Die Tatsache, dass die Mutter wahnhaft von der Idee besessen ist, der Vater habe die Kinder missbraucht, ist keine Entschuldigung, da § 1666 auch bei unverschuldetem Versagen des Personensorgeberechtigten vom Gericht Maßnahmen zur Abwehr der Gefahr für die Kinder vorsieht.

Es ist nicht mehr nachvollziehbar, dass das Gericht auch 3 Monate nach Vorlage des Gutachtens noch keine Entscheidung getroffen hat, und das, obwohl der Gutachter sagt, 'es sollte vermieden werden, dass die Kinder weiterhin unklare Phantasien sexueller und anderer Art auf die Person des Vaters projizieren'. Ferner spricht er von der 'belastenden Situation der Kinder im Kontakt mit den zum Teil irrealen Ängsten der Mutter und ihrer Labilität' und schlägt für die Mutter aufgrund ihrer 'psychischen Problematik' Therapie vor.

Das unverständliche Verhalten des Gerichts unterstützt die Mutter in ihrem Bemühen, Kinder und Vater weiter zu entfremden und zwingt die Kinder, sich in ihrer psychischen Entwicklung weiterhin ausschließlich an einem Elternteil zu orientieren, dessen psychische Beschränktheit (Ängste, Realitätsverlust) außer Frage steht; eine Tatsache, in der auch Prof. Lempp eine 'Schädigung, zumindest aber ein hohes Risiko' für die Entwicklung des Realitätsbezugs der Kinder sieht. Die Auswirkungungen sind deutlich sichtbar: So z.B. im Mutismus der jüngsten Tochter, der sich nach Aussage des Gutachters verschlimmert hat; aber auch in Annas depressiver Note, die früher nicht festzustellen war.

Wenn Prof. Lempp im vorliegenden Gutachten dazu tendiert, die Kinder dennoch bei der Mutter zu belassen, dann deshalb, weil die Gerichte bislang nicht nur die Beurteilung der Situation, sondern auch die Wahrheitsfindung ausschließlich dem Gutachter überlassen haben. Wir erheben die allergrößten Vorwürfe gegen das Gericht, dass es die Darstellungen des Vaters mit dem Kommentar 'übertrieben' vom Tisch fegt und es trotzt vielfacher Aufforderung unterläßt, die Aussagen durch Zeugen zu bestätigen. Das Faktum, dass man sich schlichtweg nicht vorzustellen vermag, dass eine Mutter dermaßen rücksichtslos, wie im vorliegenden Fall, ihre Kinder instrumentalisiert, schließt die schreckliche Tatsache leider nicht aus.

Wir erlauben uns, als Anlage 1, die vollständige Aussage der Zeugin Nicole Schaten (Babysitter) beizufügen und noch einmal darauf hinzuweisen, dass sich in der Vergangenheit bereits Bekannte der Parteien über das Verhalten der Mutter und die Ignoranz des KJA Böblingen beim Vormundschaftsgericht in Böblingen beschwert haben (siehe Anlage 2). So wurden z.B. immer wieder die angeblichen Ängste der Kinder vor dem Vater zitiert, so wie es die Mutter darstellte, aber beflissentlich unterlassen, die Betreuerinnen beim Kinderschutzbund über deren Beobachtungen zu befragen. Der Vorrichter stellte dann am 16. Februar, bei der Begegnung der Kinder mit dem Vater, zu seiner großen Überraschung fest, dass die Kinder sich in keiner Weise vor dem Vater fürchten sondern ein besonders inniges Verhältnis zu ihm haben. Änlich äußerte sich die langjährige Babysitterin Martina Gruhn (siehe Anlage 3).

Viel zu wenig Beachtung fand, aufgrund der ungeheuerlichen Missbrauchsbehauptung, die Tatsache, dass die Mutter sich nicht um die Kinder kümmert, dass sie sie vernachlässigt und ihre Aufgabe als Hausfrau und Mutter als subaltern empfindet (siehe Gutachten Prof. Täschner). Hinweise, dass sie die Kinder in der Vergangenheit nicht hinreichend bekocht hat und sich um deren Belange in keinster Weise gekümmert hat, sind in der Vergangenheit bei allen Beteiligten auf taube Ohren gestoßen. So sagt z.B. Dr. habil. Weisbach, dass er von seinen Nachbarn darauf angesprochen wurde, wieso sich immer nur der Antragsteller um die Kinder kümmert un mit ihnen spielt, niemals aber die Mutter.

Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass Prof. Jopt mehrfach darauf hinwies, dass die mißbräuchliche Unterstellung des sexuellen Missbrauchs unter Umständen nicht nur die Existenz des dermaßen Beschuldigten zerstört, sondern vor allem nachhaltig den Kindern schadet, und dass eine derartige Verantwortungslosigkeit umgehend sorgerechtliche Konsequenzen haben sollte. Prof. Lempp weist immer wieder darauf hin, dass für eine Sorgerechtsentscheidung auch die voraussichtliche Entwicklung in der Zukunft ins Auge gefaßt werden sollte.

Es steht außer Frage, dass sich die Situation der drei Kinder beim Verbleib bei der Mutter nur bessern könnte, wenn die Mutter zur Therapie bereit wäre. Bislang aber hält sie nur alle anderen Menschen für therapiebedürftig. Da eine Therapie nur zum Erfolg führen kann, wenn die Therapie der Wunsch des/der Betroffenen ist, ist eine Besserung der Situation der Kinder bei der Mutter ausgeschlossen. Eine andere Lösung als die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater gibt es nicht, da die Antragsgegnerin ihre ignorante Einstellung gegenüber gerichtlichen Beschlüsse und Urteile bzgl. Besuchsrecht, Schulpflicht, Schulwechsel und Umgangsrecht hinreichen bewiesen hat.

Nur die sofortige Entscheidung für den zukünftigen Verbleib der Kinder bei ihrem Vater kann weitere Schäden von den Kindern abwenden und dem vom Verfassungsgericht festgestellten Kindesinteresse, an einer Verbindung zu beiden Elternteilen, sicherstellen. In welchem Umfang, unter den gegebenen Umständen, das Umgangsrecht der Mutter stattfinden kann, dazu möge sich der Sachverständige im Verfahren äußern.

Abschließend bringen wir unser Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass das Gericht nicht bereit ist, das Aufenthaltsbestimmungsrecht dem KJA zu übertragen, was eine weitere Entfremdung verhindern würde und dem Jugendamt die Möglichkeit gäbe, sich mit den Therapeuten der Kinder in Verbindung zu setzen, um sich über deren Situation zu informieren.




AN STAATSANWALT NUSSER:

Strafantrag wegen sexuellen Missbrauchs und schwerer seelischer Kindesmißhandlung

gegen

KOBRA e.V., vertreten durch Dipl. Psych. Iskenius, Hölderlinstr. 23 in Stuttgart

begangen an Anna Alteck zwischen Nov. 1992 und Herbst '1993

und ebenfalls Strafantrag wegen sex. Missbrauchs und schwerer seelischer Kindesmißhandlung

gegen

Ute Alteck

tateinheitlich begangen an den Töchtern Anna, Maria und Yvonne Alteck.

Sexueller Missbrauch wird allgemein definiert als: Sexuelle Handlung sowie verbale oder nonverbale Konfrontation des Kindes mit der Sexualität des Erwachsenen, die das Kind aufgrund seines Entwicklungsstandes nicht versteht und zu der es daher kein wissentliches Einverständnis geben kann. Es geschieht unter Ausnutzung der Macht und der Vertrauensposition des Erwachsenen.

Diese Definition macht sich auch KOBRA zu eigen. Nach diesen Maßstäben ist Anna Alteck in der Behandlung durch Frau Iskenius sexuell missbraucht worden. Entsprechend des Behandlungskonzepts der Gruppe KOBRA (siehe Anlage 1), werden die Kinder aufgefordert anatomisch perfekt ausgebildete Puppen zu entkleiden und die Sexualorgane zu benennen. Sodann werden die Kinder unter Aufsicht der sogenannten Therapeutin (ob Frau Iskenius eine therapeutische Ausbildung hat, ist nicht bekannt) aufgefordert mit den Puppen (männliche mit Penis, After und offenem Mund, sowie weibliche mit Brüsten, Scheide, After und offenem Mund) zu spielen.

Sodann, so heißt es im KOBRA Bericht auf Seite 23: 'Wird das Unaussprechliche (gemeint ist der sexuelle Missbrauch) von der Therapeutin benannt, damit er für die Kinder eine wahrnehmbare Realität erhält.' Dies ist, wie im vorliegenden Fall, eine unverantwortbare "Therapie" gegenüber einem nicht missbrauchten Kind und verstößt darüber hinaus gegn alle Therapieregeln, wonach ein Faktum nur vom Patienten, aber niemals vom Therapeuten zuerst benannt werden darf.

Aus diesem Grund allein ist KOBRA die Tätigkeit für die Zukunft zu verbieten.

Im vorliegenden Fall ist die Mutter mit der Tochter zu KOBRA gekommen und hat erklärt, das Kind sei vom Vater sexuell missbraucht worden. Mittlerweile ist gutachterlich festgestellt (siehe Anlage 2), dass es massive Hinweise darauf gibt, das es sich hier um Projektionen der Mutter handelte. Der Gutachter spricht daher auch von psychischer Problematik der Mutter und rät Therapie an. Insofern ist die Schuldfähigkeit der Beklagten Ute Alteck in Frage gestellt.

Zweifelsohne aber hat KOBRA die Sorgfaltspflicht verletzt, dadurch dass sie, entsprechend ihrer Dogmatik, uneingeschränkt glauben, was ihnen erzählt wird. Diesen Umstand hat Prof. Klosinski, Ltr. der Kinder- und Jugendpsychiatrie der Universität Tübingen, bereits mehrfach gegenüber verschiedenen Stellen geäußert. So z.B. in einem Strafverfahren, wo ein Vater zu Unrecht von KOBRA des sexuellen Missbrauchs an seinem Kind beklagt worden ist.

Es gibt sexuellen Missbrauch, und es ist ein schreckliches Verbrechen, aber es gibt auch den Missbrauch des Missbrauchs. Eingedenk dieses Umstandes und der äußerst schwierigen Diagnostik ist es unverantwortlich, dass KOBRA bereits nach 2 Kontakten mit dem Kind geäußert hat, dass Anna mit Sicherheit sexuell missbraucht worden ist, so erwähnt im anwaltlichen Schreiben vom 23.12.1991 (siehe Anlage 3). An dieser Stelle sei bemerkt, dass der Vater seine Töchter weder sexuell missbraucht hat, noch Handlungen beging, die irrtümlich falsch gedeutet werden konnten. Vielmehr gibt es zahlreiche Hinweise, dass die Mutter als Kind missbraucht worden ist, was sich jetzt in einer Wahnvorstellung manifestiert)

KOBRA hat trotz entsprechender eindeutiger Hinweise des Vaters die Behandlung der Tochter wie geschildert fortgesetzt und zudem der Mutter geraten, im Beisein des Kindes den Vater symbolisch zu verbrennen. Die Schilderung dieser Verbrennung durch die Tochter, in Form eines Tonbandprotokolls, finden Sie in der Anlage 4 und die Stellungnahme der Mutter dazu, vor dem Familiengericht Böblingen, als Anlage 5. Wenn Anna wirklich von einem Gespenst träumte, dann war es ein legitimer therapeutischer Ansatz, dieses Gespenst in Form eines Bildes real zu machen und zu verbrennen. Es erfüllt aber unzweifelhaft den Tatbestand der seelischen Kindesmißhandlung, dieses Gespenst als Vater zu benennen. Ein unverantwortliches Handeln sowohl der Therapeutin, als auch der Mutter. Das Faktum, das die Tochter mit der Asche wiederum in die Therapie ging, beweist nicht nur die aktive Beteiligung der Frau Iskenius, sondern legt auch den Verdacht eines sektenähnlichen Verhaltens nahe.

So ist offenbar nicht nur dem Kind verboten worden darüber zu reden, auch der Mutter wurde wiederholt erklärt, dass KOBRA die sogenannte Therapie abbrechen würde, sobald die Mutter weitere Institutionen hinzuziehen würde.

 

Die Tat der Mutter beschränkt sich nicht allein auf die Tochter Anna. Alle Kinder wurden und werden ständig mit dem Thema sexueller Missbrauch konfrontiert, obwohl die Kinder dieses, nach Aussage des Babysitters Nicole Schaten (siehe Anlage 6), energisch ablehnen. Immer wieder spricht sie im Beisein der Kinder, dass Anna und mglw. auch Yvonne vom Vater sexuell missbraucht worden sind, und sie schildert Bekannten 'angebliche Einzelheiten' wiederum im Beisein der Kinder, die sich dagegen nicht zur Wehr setzen können.

Alle Hinweise auf das schädliche Verhalten der Mutter wurden vom Kreisjugendamt ignoriert und eine kinderpsychologisches Gutachten verhindert. Auch die Staatsanwaltschaft hat in der Vergangenheit kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Immer wieder war der Hinweis: Kein öffentliches Interesse bzw. Folgen für die Kinder gering. Auch das Familiengericht Böblingen und das Oberlandesgericht Stuttgart hat, ebenso wie das Jugendamt bislandarauf verzichtet, Zeugen zu vernehmen.

Es ist nicht mehr nachvollziehbar, wieso eine Mutter in diesem Land über 2 Jahre derart gefährdend agieren darf, ohne dass die angerufenen Stellen überhaupt bereit sind den Sachverhalt zu überprüfen. Die Komplexität des Falls macht das Einschreiten staatlicherseits dringend erforderlich. Es geht nicht, wie immer wieder behauptet, um den Streit zweier erwachsener Menschen, sondern um den verzweifelten Kampf eines Vaters um die psychische Gesundheit seiner Kinder. In diesem Bemühen ist er bislang nur auf Ignoranz gestoßen, was bei ihm ebenso zur Verzweiflung führt wie die Tatsache, das 'Therapeuten von selbsternannten Gnaden', trotz massiver Bedenken von Fachleuten, in der geschilderten Weise agieren dürfen.




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