für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: RA Stoll
An: Thomas Alteck

Alteck / Alteck wg. Beschwerdeverfahren


Sehr geehrter Herr Alteck,

in der Beschwerdesache haben wir den Termin am 04.02.1994 auf dem Oberlandesgericht gemeinsam wahrgenommen. Ihre geschiedene Frau, im 8. Monat schwanger, war mit Rechtsanwältin Kellermann-Körber dabei. Die gegenseitigen Positionen wurden noch einmal abgesteckt, wobei ich Ihnen für Ihre Unterlagen noch einen Brief der KOBRA vom 17.01.1994 vorlege, der von der Gegenseite mit Schriftsatz vom 31.01.1994 vorgelegt worden ist. Stellungnahmen der psychologischen Praxis Überschaar aus Freiburg haben Sie im Termin erhalten.

Der Sachverständige Prof. Lempp wurde gehört. Eine endgültige Einigung war nicht möglich, allerdings wurde für den Fall, dass die elterliche Sorge bei der Mutter bleibt, eine Umgangsregelung vergleichsweise zu Protokoll gegeben, die allseitige Billigung fand. Wegen der Einzelheiten will ich auf das Protokoll verweisen, das ich Ihnen überlassen werde, sobald es hier eingeht.

Das Gericht wird über die gestellten Anträge nunmehr von Amts wegen befinden. Ein Verkündungstermin wurde nicht bestimmt.

In der Anlage überlasse ich Ihnen im übrigen noch eine Mehrfertigung des Protokolls des Familiengerichts Böblingen vom 01.02. 1994 zur Vervollständigung Ihrer Unterlagen.


Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt




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