für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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                                                Thomas Alteck

Staatsanwaltschaft
z.Hd. Herrn Nusser
Oberstaatsanwalt
Neckarstr. 145
70190 STUTTGART

                                                    17.03.94

Strafanzeige

 

Sehr geehrter Herr Nusser,

anbei sende ich Ihnen den bereits telefonisch angekündigten Strafantrag gegen KOBRA e.V. Stuttgart.

Diesem Antrag liegt kein Rachegedanken zugrunde, vielmehr soll verhindert werden, dass auch in Zukunft Kinder von gewissenlosen Müttern und deren Anwälten, vorsätzlich oder fahrlässig, durch die unseriöse und im höchsten Maß gefährliche Arbeit der Organisation KOBRA geschädigt werden.

Ich verbleibe, mit freundlichen Grüßen, in Sorge

T. Alteck

P.S. Für den weiteren Beweisantritt, insbesondere Gutachten über Anna und ihr auffälliges Verhalten bis zum gerichtlich verfügten Ende der 'Behandlung' bei KOBRA, stehe ich jederzeit zur Verfügung.

 

 

S T R A F A N T R A G

 

gegen

KOBRA e.V. Stuttgart, Hölderlinstr. 20
vertreten durch Dipl.Psych. Frau Iskenius

wegen

sexuellem Missbrauch tateinheitlich mit seelischer Kindesmißhandlung

begangen an

Anna Alteck, geb. 1.11.84, wohnhaft: Rappoltsteiner Str. 20a, 79427 Sonstwo

im Zeitraum November 1991 bis Herbst 1992

und

Verleumdung, ersatzweise: Üble Nachrede

begangen an

Thomas Alteck, geb. 24.11.1957, wohnhaft:

Strasse, Plz - Ort

 

 

Zur Begründung:

Meine Tochter Anna wurde KOBRA im November '91 durch die Mutter, Ute Alteck vorgestellt. Die Mutter hat gegenüber KOBRA geäußert, dass das Kind von mir, ihrem Vater sexuell missbraucht worden sei. Anna kam daraufhin zu Frau Iskenius in Behandlung.

Am 19.12.91 fand ein gemeinsames Gespräch beider Eltern mit Herrn Eckard (KOBRA) statt. In diesem Gespräch habe ich Herrn Eckard erklärt, dass ich meine Tochter nicht sexuell missbraucht habe.

Erst auf mein massives Drängen gab es am 27.1.92 ein weiteres Gespräch mit Herrn Eckard, nachdem Frau Iskenius es abgelehnt hatte, mit mir in Kontakt zu treten. An diesem Tag informierte ich Herrn Eckard, dass es ernsthafte Hinweise auf eine psychische Störung der Mutter gebe, die von einem Gesprächstherapeuten, Privatdozent Dr. Weisbach, einem langjährigen Freund der Familie, geäußert wurden. Demzufolge sei die Mutter wahnhaft von der Idee des sexuellen Missbrauchs der Tochter überzeugt.

Dieser Verdacht ist mittlerweile durch ein Gutachten von Prof Lempp, mit Datum vom 20.9.93 weitestgehend bestätigt. Herr Prof. Lempp sagte am 4.2. diesen Jahres in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart noch einmal, dass er in den beiden Explorationen des Kindes, im Jahr '92 und '93, keine Hinweise auf sexuellen Missbrauch gefunden hat. Er gehe davon aus, dass es sich um ursprüngliche Ängste der Mutter handele. Er bezeichnet die Mutter als 'fixiert' auf diese Idee und bescheinigt ihr im übrigen irreale Ängste und Labilität.

Ungeachtet der Hinweise hat Frau Iskenius eine sogenannte 'Therapie' begonnen. Dem anwaltlichen Schreiben vom 23.12.91 (Anlage 1) ist zu entnehmen, dass sich KOBRA bereits vor Beginn der Therapie geäußert hat, dass das Kind mit Sicherheit sexuell missbraucht worden ist. Dies erfüllt den Tatbestand der Verleumdung oder ersatzweise der üblen Nachrede. Gegenüber dem Jugendamt Böblingen hat Frau Iskenius sich, laut Schreiben vom 25.2.92 (Anlage 2) geäußert: "Insgesamt muß davon ausgegangen werden, dass Anna im Haus der Eltern sehr Bedrohliches erfahren hat ... und unter großer seelischer Belastung und Bedrohung steht." Der Kontakt zwischen ihr und dem Vater sei absolut verfrüht und sogar gefährlich. Sie warnt auch vor dem Kontakt der anderen Kinder mit dem Vater und sagt, dass ein kinderpsychologisches Gutachten negative Auswirkungen hätte.

Durch das Verwerfen aller Hinweise des Vaters und diese eindeutige und fahrlässige Diagnose, vor Beginn der Therapie, wurde die Erstellung eines kinderpsychologischen Gutachtens vereitelt und infolge dessen den Kindern erheblicher Schaden zugefügt.

Der sexuelle Missbrauch seitens KOBRA ergibt sich wie folgt: KOBRA definiert im eigenen Arbeitsbericht: 'KOBRA, Hilfen für sexuell missbrauchte Mädchen, Ein Bericht aus der Praxis, (Modellphase 1988 1989 1990), von Frau Ingrid Kellermann-Klein', der als Anlage 3 beigefügt ist, sexuellen Missbrauch durch zwei Zitate auf der Seite Nummer 6:

a) Unter sexuellem Missbrauch von Kindern versteht man ihre Beteiligung an sexuellen Handlungen, die sie aufgrund ihres Entwicklungsstandes nicht verstehen, dazu kein wissentliches Einverständnis geben können, die sexuelle Tabus der Familie und der Gesellschaft verletzen und zur Befriedigung eines Nichtgleichaltrigen oder Erwachsenen dienen.

b) Sexueller Missbrauch besteht demzufolge aus sexuellen Handlungen, die Erwachsene an Kindern vornehmen. Die Autorität des Erwachsenen, seine Macht und das Vertrauensverhältnis gegenüber dem Kind wird benutzt, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen.

c) Schließlich wird noch hervorgehoben (S.6): Zentral ist die Verpflichtung zur Geheimhaltung, die das Kind zur Sprachlosigkeit, Wehrlosigkeit und Hilflosigkeit verurteilt.

Im weiteren geht aus diesem Bericht die Art der Behandlung hervor, die auch meine Tochter erfahren hat. Demzufolge gibt es bei KOBRA anatomische Puppen (Penis, After, offener Mund, bzw. Brüste und Scheide). Auf Seite 23 ist gesagt: "In der Beratungspraxis nehmen wir die Puppen her, lassen sie von den Mädchen auskleiden, schauen sie uns gemeinsam an und fragen nach ihren Begriffen für die Geschlechtsteile. Begrifflichkeiten der Kinder werden erfagt, gegebenenfalls ergänzt und damit ein Tabu gebrochen."

Das betrachte ich als Handlung, die meine Tochter aufgrund ihres Entwicklungsstandes nicht zu begreifen vermochte, und zu der sie kein Einverständnis geben konnte.

Weiter ist auf der gleichen Seite dargestellt: Man läßt die Kinder mit dem Material spielen. "Die Therapeutin kommentiert den Spielvorgang unter drei Zielsetzungen: Zunächst soll das Unaussprechliche" (der Missbrauch) "von der Therapeutin benannt werden, wodurch der Missbrauch für das Kind eine wahrnehmbare Realität erhält.

Hier wird, entgegen aller Therapieregeln, die Initiative vom sogenannten Therapeuten ergriffen. Jede Therapie darf sich aber nach Ansicht aller Fachleute ausschließlich an den Äußerungen der Patienten orientieren. Zu dieser 'Behandlung' sei weiter angemerkt, dass die 'Analyse' mit anatomischen Puppen z.B. im Nachbarland Holland seit vielen Jahren gesetzlich verboten ist, nachdem es in Rotterdam zu unglaublichen Fehlinterpretationen kam.

Der Leiter der Kinderpsychiatrie an der Universität Tübingen, Herr Prof. Klosinski sagte im Gespräch mit dem Antragsteller im Dezember '91: "Wenn ein Kind, das nicht sexuell missbraucht wurde, zu KOBRA in Behandlung kommt, wird es mit Sicherheit dort in schädlicher Weise an das Thema herangeführt." Das parteiliche Konzept von KOBRA, demzufolge den Aussagen der Kinder, aber leider auch der Mütter uneingeschränkt geglaubt wird, impliziert, dass per Definition jedes Kind das dorthin kommt, sexuell missbrauch worden ist.

Klosinskis Einschätzung wird auch von Prof. Lempp geteilt, der vor Gericht am 4.2.94 erklärte, dass im vorliegenden Fall die Hinwendung zu KOBRA gefährlich leichtsinnig war.

Professor Klosinski äußerte weiter, dass der Verdacht des sexuellen Missbrauchs zunehmend von Anwälten als Geheimtip gehandelt wird, weil man mit Hilfe solcher Organisationen wie KOBRA erreicht, dass die Kinder vom Vater getrennt werden und ein späteres Gutachten zwar den Missbrauch nicht bestätigt, dafür aber eine Entfremdung der Kinder vom Vater bescheinigt, womit das Sorgerecht bei der Mutter liegt.

Der Verdacht liegt nahe, dass es sich im vorliegenden Fall um Vorsatz handelt, da die Verfasserin des Berichts, Frau Kellermann-Klein, die Schwester der Anwältin der Mutter, Frau Dr. Kellermann-Körber aus Holzgerlingen ist. Der naheliegende Verdacht kann allerdings nur durch staatsanwaltliche Ermittlungen erhärtet oder ausgeräumt werden.

Die unseriöse Arbeit von KOBRA wird auch dadurch offenbar, dass die Organisation sich Dritten gegenüber nicht äußert und statt dessen der Mutter angeblich wiederholt mit dem Abbruch der Therapie gedroht hat, falls sie Dritte einschaltet, und z.B das Kind einer kinderpsychologischen Begutachtung zuführt.

Seelische Kindesmißhandlung liegt zudem vor, da Frau Iskenius der Mutter folgendes Vorgehen angeraten hat: Angeblich hatte die Tochter im fraglichen Zeitraum häufig Angstträume, in denen ein Gespenst vorkam. Die Angstträume wurden, für KOBRA selbstverständlich, als Folge sexuellen Missbrauchs durch den Vater interpretiert und nicht als Folge der Agitation der Mutter und KOBRA.

Auf Vorschlag von Frau Iskenius hat die Mutter mit großem schauspielerischen Aufwand ein Gespensterbild, das Anna gemalt hat, aus deren Kleiderschrank hervorgeholt und dazu deutlich bemerkt, dass dies der Vater sei, den man nun aus dem Kleiderschrank hole. Das Bild wurde rituell auf der Terasse als 'Vater' verbrannt. (Siehe Tonbandprotokoll, Anlage 4). Für diesen Vorfall gibt es eine Zeugin: Frau Corinna Thiele, wohnhaft: Hahnenfurter Weg 10, 42781 Haan. Die Asche wurde im Karton gesammelt und Frau Iskenius gebracht. Was damit geschah, ist nach Aussagen der Tochter ein Geheimnis zwischen Frau Iskenius und ihr. Diese Aussagen des Kindes und die Aussage der Mutter vor dem Familiengericht in Böblingen klingen glaubhaft. Wäre die Initiative nicht von Frau Iskenius gekommen, hätte sie zu diesem Zeitpunkt die 'Therapie' abbrechen und Alarm schlagen müssen.

Es bleibt festzustellen, dass hier sogar die Schweigepflicht des Kindes verlangt wurde, womit eine Verarbeitung der schweren seelischen Mißhandlung, die die Verbrennung des Vaters darstellt, auch in Zukunft nahezu unmöglich ist.

Es deutet alles darauf hin, dass es sich bei KOBRA Stuttgart um einen Verein arbeitsloser Psychologen handelt, die sich unter dem heeren Vorsatz, sexuell missbrauchten Mädchen zu helfen, zusammengefunden haben, um durch öffentliche Gelder ein Auskommen zu finden. Offensichtlich agiert man ohne therapeutische Ausbildung (den Nachweis hat Frau Iskenius dem Gericht trotz Aufforderung nicht gebracht), sich allein auf die theoretischen Kenntnisse des Studiums berufend, in einer sektenähnlichen Struktur - keine Äußerungen nach außen. Jegliche Intervention, wie sie z.B. von Prof. Klosinski erfolgte, nachdem KOBRA jemanden unschuldig vor Gericht des sexuellen Missbrauchs bezichtigt hatte, was von Klosinski eindeutig widerlegt werden konnte, blieb erfolglos.

KOBRA ist eine unkontrollierbare und gefährliche Vereinigung, der die Gemeinnützigkeit und die angebliche Kompetenz aberkannt werden muß. Dafür spricht auch, dass KOBRA z.T. andere Ziele verfolgt und z.B. Treffen lesbischer Frauen organisiert, was ansich nicht verwerflich ist, mit den selbstgestellten Aufgaben aber nichts zu tun hat. Die 'Therapeutinnen von selbsternannter Gnade' in solch zweifelhaften Organisationen sind häufig selbst Inzestopfer, die sich aufgrund ihrer eigenen Erfahrung zur Hilfe berufen fühlen.

Das führt zu der eingeschränkten Sicht, die keine andere Interpretation als Missbrauch erlaubt. Aus diesem Grund gehört gemeinhin zu einer therapeutischen Ausbildung auch die umfassende eigene Therapie, damit der Therapeut oder die Therapeutin nicht später eigene Dinge projiziert.

Die mangelnde fachliche Qualifikation wird auch darin deutlich, dass Frau Iskenius, totz eindeutiger Hinweise, die psychische Integrität der Mutter nicht erkannt hat, obwohl diese nach Aussagen von Prof. Lempp teilweise erheblich dekompensiert war und nicht immer die volle Realitätskontrolle zu wahren vermochte. Und schließlich, eine angebliche Therapeutin, die definitive Trennung der Kinder vom Vater verlangte, obwohl Trennungstraumen bei Kindern schwerste Beeinträchtigungen hervorrufen.

Der Gipfel der seelischen Kindesmißhandlung liegt sodann darin, dass die heftigen Reaktionen des derart mißhandelten Kindes als weitere Hinweise auf sexuellen Missbrauch interpretiert wurden.

 




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