für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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ANTRAG AUF ÜBERTRAGUNG DER

ELTERLICIIEN SORGE

GEM: § 1672, § 1671 BGB

 

In der Familiensache

Thomas Alteck, Rudolf-Diesel-Str. 40, 56220 Kaltenengers

gegen

Ute Alteck, Hufschmiedstr.. 18a, 79427 Eschbacb

 

beantrage ich, für Recht zu erkennen

1)Die elterliche Sorge für die gemeinsamen drei Töchter, nämlich

Anna Alteck, geb 01.11.84
Maria Alteck, geb. 14.03.86
Yvonne Alteck, geb. 12.04.88

wird auf den Antragsteller übertragen.

  1. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

 

zur

Begründung

trage ich vor:

1) Die Mutter ist aufgrund ihrer psychischen Struktur nicht in der Lage, die Kinder angemessen zu erziehen. Sie projiziert ihre Wahnvorstellungen auf die Kinder und zwingt Sie zu außergewöhnlichen Dingen, wie z.B. die Abgabe schriftlicher Erklärungen. Das Kindeswohl ist damit in höchstem Maße gefährdet. Die äußerst negativen Folgen sind insbesondere bei Anna mittlerweile überdeutlich zu erkennen.

Beweis: Bisherige gerichtsbekannte Tatsachen aus den vergangenen Verfahren und dem jüngsten Verfahren um das Besuchsrecht (Az. 42 F 18/99)

2) Die Mutter der Kinder versucht weiter, jeglichen Kontakt der Kinder mit dem Vater zu unterbinden, da Sie offensichtlich Kontrollverlust befürchtet.

Beweis: Gedächtnisprotokoll im Anhang

Kaltenengers, den 24.11.99

 

 

Anhang:

Am Donnerstag, dem 18 November erhielt ich den Beschluß des Amtsgerichts Freiburg (Az. 42 F 18/99). Am darauffolgenden Sonntag informierte ich Frau Haack und bat Sie, für weitere Kontakte zur Verfügung zu stehen, worauf Sie mir mögliche Termine nannte.

Am gleichen Tag rief ich gegen 19:oo Uhr in Sonstwo an, um einen Termin zu vereinbaren. Am Telefon war Anna.

Ich erklärte den Grund meines Anrufs, worauf Sie mir in gereiztem Ton zur Antwort gab, dass sie den Beschluß kenne, dass dieser aber nicht rechtskräftig sei und deshalb zunächst überhaupt kein Kontakt stattfinden werde. Ich sprach sie auf einen Brief an, den sie mir bereits vor drei Wochen, als ich anläßlich ihres Geburtstages mit ihr sprach, in Aussicht gestellt hatte. Sie entschuldigte sich und veränderte auch ihren Tonfall.

Sodann machte sie mir Vorwürfe, dass ich überhaupt wieder das Gericht bemüht hatte. Die Dinge hätten einfach so weiter laufen können wie zuvor, und irgendwann wäre dann schon ein geregelter aber betreuter Kontakt entstanden.

Ich habe ihr dargelegt, dass ein betreutes Umgangsrecht im Raum stand, welches ich nicht länger zu akzeptieren bereit war, und dass dieser Beschluß nur durch das Amtsgericht zu ändern war. Ich versuchte ihr darzulegen, dass aus meiner Sicht ein unbetreutes Umgangsrecht sowohl für mich als auch -vor allem- für sie und ihre Geschwister wichtig sei.

Schließlich erklärte sie, dass ich nur Angst habe und deshalb so viel Theater mache - und ich werde schon sehen, was ich davon habe - und im übrigen erinnere sie sich jetzt genau an den Missbrauch.

Ich erklärte, dass ich keine Angst habe und das sie bitte nicht in Andeutungen reden möge. Wenn sie von Angst spreche, dann meine sie ja wohl Angst vor einer Strafanzeige. Ich bat sie, offen darüber zu sprechen. Vielleicht sei dies ja keine schlechte Idee. Daraufhin erzählte ich Ihr, dass ich vor 7 Jahren bei der Staatsanwaltschaft in Stuttgart gewesen sei, um dort genau das zu erreichen, nämlich ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch. Der zuständige Staatsanwalt habe es damals in einem ca. 45minütigen Gespräch abgelehnt und erklärt: Sie können sich nicht selbst anzeigen und unten auf der Seite schreiben: ich habe so etwas nicht getan.

Anna schenkte meiner Aussage keinen Glauben und ich erklärte ihr, warum ich das damals versucht hatte. Ich erklärte, dass ich es leid war, das vor dem Familiengericht ausschließlich die Parteien gehört wurden, deren Aussagen so abweichend von einander waren, wie man es sich nur vorstellen kann. Von einem Ermittlungsverfahren versprach ich mir, dass im Zuge der Ermittlung auch andere Personen mit einbezogen worden wären.

Wir sprachen dann noch über mein Buch, dessen Manuskript ich ihr zusammen mit ihrem Geburtstagsgeschenk hatte zukommen lassen. Sie erklärte, dass sie einige Seiten gelesen habe, das es ihr aber nicht gut täte und sie diese Lügen nicht wissen wolle. Sie wisse ihre Wahrheit und dies sei die wirkliche Wahrheit.

Ich habe dem widersprochen und ihr erklärt wie wichtig es gerade für sie sei, sich jetzt mit dem Thema auseinander zu setzten. Auch wenn ihr nicht gefalle, dass es eine gerichtliche Auseinandersetzung gab, so sei es doch positiv und wichtig, dass nunmehr das zentrale Thema der Trennung angesprochen sei. Ich bat sie dringend um persönlichen Kontakt um dies ausführlich und von Angesicht zu Angesicht zu bereden. Das lehnte sie kategorisch ab.

Danach gefragt, ob sie auch für Yvonne und Maria spreche, wenn sie den Kontakt

ausschließe, verneinte sie. Da die Beiden nicht zugegen waren, bat ich Anna, ihnen ein Treffen für Freitag, den 26.11.99 vorzuschlagen und versprach, mich am kommenden Montag diesbzgl. zu melden.

Das Gesprach mit Anna hat ungefähr eine halbe Stunde gedauert.

Am Montag, den 22.11.99 rief mich die Kindesmutter an. Sie war sehr aggressiv und erhob ihre Stimme. Sie wolle auf keinen Fall, dass ich noch einmal die Kinder anrufe und Kontakte werde es auch nicht geben, da der Beschluß nicht rechtskraftig sei und sie in die Berufung gehen werde. Wenn ich nicht aufhören würde, bei ihr anzurufen, sähe sie sich gezwungen, die Telefonnummer zu ändern.

Ich gestand ihr zu, dass es in ihrem Ermessen liege, die Rufnummer zu ändern, dass ich mir aber nicht verbieten lasse, dann und wann unsere Töchter anzurufen. Am gleichen Abend versuchte ich Maria oder Yvonne zu sprechen.. Anna übergab der Mutter den Hörer. Diese beschimpfte mich und legte auf.

Diese Entwicklung, sowie die Kenntnisnahme der beiden Briefe aus der Anlage des Gerichtsbeschlusses vom 4.11.99 --von denen ich (aufgrund der Wortwahl etc.) annehmen muß, dass sie nicht von den Kindern geschrieben wurden oder wenn, dann unter grossem Druck oder diktiert -- nehme ich, entgegen der ursprünglichen Haltung, zum Anlaß, neuerlich die elterliche Sorge zu beantragen. Ich kann nicht untätig mit ansehen, was die Mutter den Kindern antut.




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