für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
Schriftgröße:   grösser   /   kleiner      
   


Von: RA Stoll
An : OLG Karlsruhe


18 UF 108/00
In der Familiensache

Thomas Alteck

gegen

Ute Alteck

 

ist aus Sicht des Antragstellers dem ausführlichen Gutachten der Sachverständigen beinahe nichts hinzuzufügen. Diese eindeutige Schlußfolgerung, dass die Kinder bei der Mutter nicht die geringste Chance zu einer eigenen und gesunden Entwicklung haben, ist nach den geschilderten Beobachtungen nicht überraschend und entspricht im übrigen exakt der Einschätzung, die der Vater in seinem ersten Sorgerechtsantrag vom 21.01.1992 formulieren ließ.

Auf den Schriftsatz vom 21.01.1992 des Herrn Rechtsanwalts Dr. Raiser nehme ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug, den ich als

-Anlage 1 -

 

diesem Schriftsatz doppelt beifüge.

Lediglich zwei Punkte im Gutachten bedürfen aus Sicht des Antragstellers einer Stellungnahme.

Wenn die Gutachterin zu dem Ergebnis gelangt, dass beide Parteien einen erbitterten Krieg gegeneinander führen, kann dieser Aussage nicht unwidersprochen bleiben. Kriegführung hat einen negativen Touch durch den sich der Antragsteller etwas herabgesetzt fühlt, der - wie sich jetzt zeigt -vollkommen zu Recht um die Gesundheit seiner Töchter Sorgen gemacht und der ohne Diffamierung mit rechtsstaatlichen Mitteln für die Gesundheit sowie die elementaren verfassungsmäßigen Rechte seiner Kinder eingetreten ist und weiter eintritt.

Andererseits ist die Gutachterin offensichtlich darüber verunsichert, ob die Kinder direkt zum Vater kommen sollen oder eine vorübergehende Fremdunterbringung sinnvoll wäre. Für letzteres führt sie - ohne eigentliche Begründung - an, dem Vater ginge es in der Auseinandersetzung nicht primär um das Wohl der Kinder. Diese subjektive Einschätzung der Gutachterin ist in nichts begründet.

Es muß festgehalten werden, dass der Vater niemals gegen die Mutter vorgegangen ist. Alle von Seiten des Vaters vorgebrachten Argumente in den langwierigen Verfahren bezogen sich ausschließlich auf die Umgangsverweigerung und die massive Beeinträchtigung der Töchter. Dabei gibt es überhaupt keinen Hinweis darauf, dass der Vater an irgendeiner Stelle übertrieben hätte.

Es ist ein schlimmes Ereignis, wenn in einer Ehe ein Partner psychisch erkrankt und dies zum Ende der Beziehung führt, vor allem dann, wenn Kinder davon betroffen sind. Es ist schrecklich, dass das Wort eines verantwortungsbewußten Mannes keinen Pfifferling mehr Wert ist, wenn gegen ihn ein Missbrauchsverdacht geäußert wurde. Katastrophal ist,

dass der Vater über neun Jahre beobachten mußte, dass jede seiner geäußerten Befürchtungen zur negativen Entwicklung der Kinder nach und nach bittere Realität geworden sind.

Angesichts der vorliegenden Beschreibung des psychischen Zustands der früher sich vollkommen normal entwickelnden Tochter Anna findet der Antragsteller kaum Worte, seinen inneren Zustand zu beschreiben, wenn ihm unterstellt wird, es ginge ihm nicht um seine Kinder.

Der Antragsteller macht sich sicher keine falschen Vorstellungen über die Belastung, die bei einem Betreuungswechsel auf alle Beteiligten, insbesondere aber auf die Kinder zukommen. Der Vater teilt allerdings die Einschätzung der Gutachterin, dass sich Anna vermutlich gar nicht mehr integrieren lassen wird. Gegen eine Fremdunterbringung der beiden jüngeren Töchter sprechen nach diesseitiger Sicht drei Argumente:

1.Eine Fremdunterbringung entspricht ebenso wie ein Betreuungswechsel nicht dem Wunsch der Kinder. Es werden sich negative Gefühle gegen den Vater entwickeln, da dieser die Situation herbeigeführt hat.

2.Die Trennung von der Mutter wird bei den Kindern nach und nach immer mehr Fragen zur Vergangenheit aufkommen lassen. Diese Fragen kann ihnen nur der Vater beantworten.

3.Da eine Fremdunterbringung nur eine vorübergehende Station wäre, würde man den Kindern zusätzlich zu der ungemein schwierigen Situation zwei Ortswechsel zumuten.

Es bleibt zu hoffen, dass der Termin hierüber mehr Aufschluß bringen kann.

Seitens des Antragstellers steht ein "Beraterteam" aus einer Familientherapeutin, Frau Dipl.-Psychologin Hundelshausen, und einem Kinderpsychologen, Herrn Dipl.-Psychologen Jeschke, bereit, die Betroffenen umfassend und professionell zu begleiten. Beide Berater sind in Anderswo niedergelassene Therapeuten mit kassenärztlicher Anerkennung und Zulassung.


- Stoll -
Rechtsanwalt




Seiten-Anfang