für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: Dr. Hagen Müller & Kollegen
An: Herrn Thomas Alteck

Alteck / Alteck - Übertragung elterliche Sorge

 

Sehr geehrter Herr Alteck,

in der Prozeßsache gegen Ute Alteck haben wir den weiteren Termin am 15.05.2001 vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe in Freiburg wahrgenommen.

Ich erspare mir, die langen und zähen Diskussionen noch einmal zu wiederholen, will Ihnen aber für Ihre Unterlagen noch den Nachtrag von Frau Rombach an die Hand geben, den sie mir nahezu am Schluß der Sitzung noch herübergereicht hat.

Nachdem eine Einigung nicht möglich geworden ist, wird das Gericht jetzt eine weitergehende Entscheidung verkünden, die vielleicht bereits die Endentscheidung über die gestellten Anträge sein wird. Wann dies der Fall ist, lässt sich momentan noch nicht absehen.

Wegen der weiteren vollstreckbaren Ausfertigung für des Ehegattenunterhalts-Urteil überlasse ich Ihnen in der Anlage die Mehrfertigung eines Schriftsatzes von Rechtsanwältin Schrade vom 11.05.2001, wo nun doch etwas substantiierter dargetan wird, welches Urteil benötigt wird. Die Wege, wohin die vollstreckbare Ausfertigung gelangt sein können, werden aufgezeigt. Ich meine, dass man dem Antrag nicht weiter entgegentreten kann, und bitte Sie insoweit um Kontaktaufnahme.

Das Amtsgericht Böblingen erwartet eine Stellungnahme bis 26.05.2001.

Mit freundlichem Gruß
Stoll
Rechtsanwalt




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