Thomas Alteck
An die Kanzlei
Thümmel, Schütze & Partner
z.Hd. Herrn Dr. Raiser
Landhausstr. 90
7000 Stuttgart 1
Betr. Alteck/Alteck - Sorgerecht
16.7.92
Sehr geehrter Herr Dr. Raiser,
mittlerweile habe ich ein umfassenderes Bild von der Situation, insbesondere der 'Gespenstergeschichte'.
Die Kinder haben, nach Aussagen von Bekannten, in der Zeit, da meine Frau mit den Kindern allein war, sehr unruhig geschlafen und häufig nachts geschrien. Insbesondere Anna muß sehr unruhig gewesen sein. Während Maria und Yvonne in getrennten Zimmern im Obergeschoß schliefen, schlief Anna bei der Mutter eine Etage tiefer.
Zu dem Gespenst ist zu sagen, dass eines Abends, als Maria und Yvonne bereits schliefen, folgendes passiert ist: Angeblich gegen 21 Uhr saß Anna mit Corina auf der Treppe (Corina ist, wie ich inzwischen weiß, die achtzehnjährige Adoptivtochter einer Freun-din meiner Frau, deren Adoption erfolgte, weil sie von ihrem Bruder sexuell missbraucht wurde). Da hat meine Frau offenbar das Geschrei um das Gespenst angefangen und eine ca. 50 Zentimeter große, schwarz und lila gekleidete und mit gelben Augen versehene Puppe aus Annas Kleiderschrank geholt und erklärt, das ich das sei. Das Gespenst wurde sodann im Beisein von Anna und Corina auf der Terrasse des Hauses verbrannt und die Asche in einem Karton gesammelt. Anna sagt, dass sie dann alle noch sehr lange wach waren, da sie sehr aufgeregt waren. Mit dem Karton ist Anna einen Tag später zu Frau Iskenius gegangen. Was dort im weiteren damit geschehen ist wollte Anna mir nicht erzählen, da es ein Geheimnis zwischen ihr und Frau Iskenius ist.
Unklar ist für mich nach wie vor wie genau meine Frau mich mit diesem Gespenst in Verbindung gebracht hat. Zweifelsfrei hat sie es aber getan, denn daraus resultiert offenbar Marias Frage, ob es stimmt, dass ich als Gespenst in Annas Schrank gehockt habe. Obwohl die anderen Kinder schliefen, kennen sie alle die Geschichte. Darauf gestoßen bin ich, als ich mit Yvonne auf der Wiese tobte und wir dort etwas Asche fanden, von der Yvonne sagte:
"Die Asche sieht aus, wie die Asche von Annas Gespenst."
Ich denke, dass ich mit viel Geduld und gelegentlichem aktiven Zuhören, noch mehr über die Vergangenheit erfahren werde. Im Moment bitte ich Sie, Sich mit diesem Sachverhalt an das Gericht zu wenden. Mein von Anfang an bestehender Vorbehalt gegenüber KOBRA bestätigt sich zunehmend. Das Geschilderte ist keine Therapie sondern Woodo-Zauber. Bitte überprüfen Sie noch einmal die Frage, ob es nicht an der Zeit ist, einen Strafantrag gegen Frau Iskenius zu stellen. Ich selbst hatte in der Woche vor meiner Abreise Gelegenheit mit Frau Iskenius zu telefonieren. Das Gespräch war absolut unergiebig. Offenbar hat sie keinerlei therapeutische Ausbildung. Sie hebt nur auf ihre langjährige (5+2 Jahre) Erfahrung ab. Zur Behauptung des sexuellen Missbrauchs, sowie zur Behandlungsmethode weigerte sie sich Auskunft zu geben. Ihr Standpunkt ist stets, dass das Vertrauensverhältnis zu Anna dadurch gefährdet wird. Es ist überflüssig zu erwähnen, dass ich mir grundsätzlich vorbehalte Informationen aus einem solchen Gespräch für mich zu behalten, oder an mein Kind weiter zu geben. Niemals würde ich jemandem mein Kind auf dieser Basis überantworten, heißt, das Vertrauensverhältnis zu meinem Kind bewußt aufgeben, um das zu einer 'Zauberin' nicht zu gefährden.
Da sich meine Frau nachweislich Lempps Rat verschlossen hat und Hilfe in solchem Hokuspokus sucht, steht für mich nunmehr zweifelsfrei fest, dass sie geisteskrank ist. Dabei bitte ich das Wort Hokuspokus nicht falsch zu verstehen. Nach meiner Überzeugung hat, von der Intensivmedizin abgesehen, erfolgreiche Medizin viel mehr mit Psychologie, als mit Pharmazie zu tun. Den Vater rituell zu verbrennen offenbart nicht einfach nur die Geisteshaltung, sondern ist für das Kind mit Sicherheit ein eklatantes traumatisches Erlebnis. Es erklärt endlich die Angst und Bedrohung unter der Anna nachweislich stand und vermutlich noch steht. Ich habe mich nach einer Unterhaltung mit Annas Lehrerin immer wieder gefragt was Anna derart bedroht, dass sie, obwohl sie Frau Dorster sehr viel von sich etc. erzählt hat, mich niemals erwähnte.
Ich bitte Sie, Sich mit dem Wunsch einer Zwangseinweisung an das Familiengericht zu wenden. Solange das Aufenthalstsbestimmungsrecht bei meiner Frau liegt und sie die gemeinsame Wohnung bewohnt, werde ich die Kinder nicht zurückbringen. Eine schnelle gerichtliche Entscheidung wäre wünschenswert, um den Kindern den Besuch der bekannten Schule weiterhin zu ermöglichen und einen schwierigen und belastenden Schulbesuch im Ausland überflüssig zu machen. Zudem haben mich die Folgen aus dem Wahnsinn meiner Frau mittlerweile an den Rand der Zahlungsunfähigkeit gebracht hat. Ich hoffe, dass das Gericht endlich reagieren wird.
Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass es den Kindern sehr gut geht. Sie sind alle vollkommen gesund, fröhlich und ausgeglichen. Nachts schlafen sie ruhig und tief. Sobald sie morgens wach werden, kommen sie zu mir ins Bett gekuschelt. Kommentar eines Freundes, bei dem ich mich beklagt habe, dass ich neben den dreien keinen Platz mehr finde: "Ja, das ist schlimm mit diesen Kindern, die Angst vor ihrem Vater haben."
Mit bestem Gruß
|