Thomas Alteck
An das
Jugendamt Böblingen
Außenstelle Sindelfingen
z. Hd. Fr. Volz
7030 BÖBLINGEN
24.7.92
Betr.: Unterbringung der Kinder
Sehr geehrte Frau Volz,
nach vielen qualvollen Stunden, hier meine Stellungnahme: Ich selbst habe im Januar die Fremdunterbringung vorgeschlagen. Damals war die Situation eine andere. Zu diesem Zeitpunkt waren die Kinder bei meiner Frau und die Fremdunterbringung hätte eine Verbesserung des Zustandes bedeutet. Heute sind die Kinder bei mir und ich bin sicher, dass die Fremdunterbringung eine Verschlechterung der Lebenssituation ist, dass heißt, eine zusätzliche und unnötige Belastung darstellt.
Es gibt zwei Dinge, die mir an der derzeitigen Situation nicht gefallen. Zum einen, dass die Kinder ihre Mutter nicht sehen. Auch wenn sie krank ist, ist es ihre Mutter und ich möchte, dass sie Kontakt haben, soweit das möglich ist. Zum anderen sind die Kinder nicht in ihrer gewohnten Umgebung. Dabei denke ich insbesondere an die Schule. In Gesprächen mit Annas Lehrerin habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Schule, in den letzten 8 Monaten, der wichtigste Stabilitätsfaktor für Anna war, da sie hier etwas eigenes hatte, womit sie sich von meiner Frau abgrenzen konnte. Maria ist, wie jede Erstklässlerin, bereits seit Monaten auf diese Schule fixiert. In einem ersten Gespräch mit den Kindern, am gestrigen Abend, war erwartungsgemäß die Frage der Schule das (aus der Sicht der Kinder) größte Problem.
Mir ist es gelungen, den Kindern die vorübergehende Unterbringung im Kinderdorf Marienpflege zu 'verkaufen'. Den beiden großen habe ich zugesagt, dass sie nach etwa 12 Wochen nach Unbenannt zurückkehren und dann die Waldorfschule besuchen. Bei Anna war das Argument, dass sie zwar später erst in ihre Schule geht, dafür aber früher die Mama wiedersieht erfolgreich. Maria habe ich zugestanden, dass sie die Einschulungsfeier an der Waldorfschule Böblingen mitmachen darf und dann für ein paar Wochen auf eine andere Schule geht. Ich bitte sie dringend, mir in diesem Punkt nicht in den Rücken zu fallen - für das Kind würde eine Welt untergehen.
Darüber hinaus haben die Kinder eine Bedingung gestellt - sie wollen alle drei zusammen in einem Zimmer schlafen. Daneben haben sie mich mit vielen Fragen konfrontiert. Wieviele Kinder sind da? Wie alt sind die?
Wie viele schlafen in einem Zimmer? Kann man da auch schwimmen? Gibt es da Pferde? Gibt es dort auch einen Garten? Was machen wir dort am Nachmittag? usw.
Um zum Ende zu kommen. Ich kann Sie nicht bitten und ich werde sie nicht bitten meine Kinder dort unterzubringen, aber ich werde mich Ihrer Entscheidung dafür nicht widersetzten. Mir ist es gelungen die Kinder positiv einzustimmen. Schwester Tobia möge mir verzeihen, dass ich, um die Sache zu Beginn ein wenig interessant zu machen, gesagt habe, dort laufen Frauen herum, die wie Pinguine aussehen. Maria wird mit Sicherheit nach dem Grund für die Verkleidung, wie sie es nannte, fragen.
Abschließend möchte ich meine Position noch einmal unterstreichen. Ich habe meine Kinder nicht missbraucht, daher ist die Heimunterbringung unnötig, die Kinder sollten mit mir zusammen in der Sonstwo-Str. sein. Daß es anders kommt, ist ausschließlich durch das Agieren meiner Frau verursacht. Ich finde es katastrophal, dass nach allem was bereits passiert ist (ihre Behauptung, meine Aussperrung, KOBRA und und und), wiederum sie diejenige ist, die sich der etwas besseren Lösung, der Unterbringung bei Freunden, verschließt. Ich mache Ihnen keinen Vorwurf. Meine Frau gilt als zurechnungsfähig und Sie müssen sie ebenso hören wie mich. Es ist der Systemfehler, gegen den ich seit Monaten kämpfe, dass eine schnelle Klärung der psychischen Situation nur bei der Feststellung 'gemeingefährlich' möglich ist. Die letzten Monate haben mich nicht nur beinahe zur Verzweiflung, sondern auch an den Rand des wirtschaftlichen Ruins gebracht.
Aus diesem Grund werde ich bei Gericht anregen, dass es schnellstmöglich die Einholung eines Kinderpsychologischen Gutachtens verfügt. Vor vielen Monaten habe ich davon Abstand genommen, da es eine Belastung für die Kinder ist und schließlich nicht die Kinder, sondern meine Frau diejenige ist, die untersucht werden muß. Heute kann man sagen, dass längst hätte festgestellt werden können, dass die Behauptung sexueller Missbrauch aus der Luft gegriffen ist. In Summe sind die Kinder in den letzten Monaten deutlich mehr belastet worden, als sie durch eine Untersuchung belastet worden wären. Niemand weiß wie lange die Sorgerechtsentscheidung noch offen ist, daher will ich nicht mehr warten. Alle involvierten Stellen hätten in den letzten Monaten wesentlich bestimmter reagiert, wenn nicht diese Behauptung nach wie vor ungeklärt im Raum stünde und ich will nicht, dass wir in 4 Monaten immer noch an diesem Punkt sind.
Ich hoffe, dass das Gericht meiner Anregung und Argumentation folgt. Ich möchte diese Untersuchung nicht durch eine Strafanzeige erzwingen. Schließlich würde diese sich gegen meine eigene Frau richten, die keine Konfrontation, sondern Hilfe braucht. Ein ganz wesentlicher Grund für meinen damaligen Wunsch der Fremdunterbringung war auch der, dass mir meine psychologischen Berater gesagt haben, dass es zur Vermeidung einer psychischen Katastrophe sinnvoll ist, wenn meine Frau die Lebenssituation 'ohne Kinder' bereits eine Weile
kennengelernt hat, falls sie das Sorgerecht verliert.
Am Montag ist mein Anwalt wieder erreichbar. Ich werde mit Hochdruck daran arbeiten die Situation schnellstmöglich juristisch zu bereinigen: Aufhebung des Haftbefehls, Einstellung des Verfahrens etc., dann sende ich Ihnen unverzüglich das Fax, wie besprochen. Es wird zwei Einschränkungen enthalten. Zum einen, dass das Jugendamt die Unterbringung der Kinder bei meiner Frau nicht verfügen darf und zum anderen, dass es seine Gültigkeit nicht erst bei einer Sorgerechtsentscheidung, sondern auch bei Vorlage eines gerichtlich verfügten Gutachtens, dass den Missbrauchsvorwurf widerlegt, verliert.
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen und verbleibe,
mit bestem Gruß
|