In Sachen
Alteck / Alteck
ergab inzwischen eine Nachfrage bei den zuständigen
Polizeidienststellen, dass eine Strafanzeige des Antragsgegners gegen den Vater der Antragstellerin dort nicht einging. Die Behauptung eines sexuellen Missbrauchs erfolgte aber
gegenüber dem Jugendamt. Von dort wurden bisher keine weiteren Schritte eingeleitet, was die Antragstellerin zunächst vermutete.
Rechtsanwältin
Dr. Kellermann-Körber
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