für meine Kinder  
   
     
   
   
 
 
 
 
         
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Von: Ute Alteck
An: Gericht

42 F 106/94
In Sachen Alteck / Alteck
wegen Umgangerecht

lehne ich hiermit die zuständige Richterin wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

Begründung:

Wie der Richterin bekannt ist, handelt es sich bei diesem Umgangerechtsverfahren um ein hochstreitiges Verfahren, das bereits seit vielen Jahren läuft. Es besteht nicht nur Streit über das Umgangsrecht, sondern auch über das Sorgerecht für die drei Kinder. Der Antragsteller nutzt jedes rechtlich mögliche Mittel, um seine vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen. Seit Beginn des Verfahrens werde ich von Frau Rechtsanwältin Dr. Karin Kellermann-Körber, Böblinger Straße 2, 71088 Holzgerlingen, vertreten. Diese kennt die Situation genauestens und hat viel Verständnis für meine Kinder und mich. Sie hat mitgeteilt, dass sie den Termin aufgrund einer Terminskollision nicht wahrnehmen könne. Ich fühle mich keinesfalls in der Lage, diesen Termin alleine wahrzunehmen und meine, dass die Richterin hierfür hätte Verständnis haben müssen.

Ute Alteck




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