In der
Familiensache
Thomas Alteck
gegen
Ute Alteck
wegen: Regelung der elterlichen Sorge
wird ergänzend folgendes vorgetragen:
Der Antragsteller hat durch Zufall erfahren, dass die Antragsgegnerin sich für ein Interview im "Journal am Morgen" des Süddeutschen Rundfunks zur Verfügung gestellt hat. Sendetermin dieses Interviews war der 11.03.1992, vormittags 8.10 Uhr. Thema des Interviews war "Der WEISSE RING". In diesem Interview hat die Antragsgegnerin offensichtlich in sensationsdarstellerischer Art und Weise über ihren "Fall" berichtet. Die Darstellung war in einer für den Antragsteller verletzenden Art und Weise einseitig, so dass der schlimme Verdacht besteht, das die Antragsgegnerin den Antragsteller "fertigmachen" will und ihr hierzu offensichtlich jedes Mittel recht ist. Die Antragsgegnerin scheut offensichtlich auch nicht davor zurück, ihre "Geschichte" finanziell zu vermarkten. Ausweislich des erwähnten Interviews finanziert der WEISSE RING der Antragsgegnerin mit den Kindern einen Erholungsurlaub. Der Zusammenhang ist offensichtlich.
Tatsächlich befindet die Antragsgegnerin sich nach Kenntnis des Antragstellers seit dem 09.03.1992 mit allen drei Kindern im Urlaub. Der Urlaub soll bis einschließlich 23.03.1992 andauern. Die Antragsgegnerin hat diesen Urlaub - es dürfte sich um den Erholungsurlaub handeln, der vom WEISSEN RING finanziert wird - weder mit dem Antragsteller abgesprochen, noch diesen informiert.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die älteste Tochter der Parteien schulpflichtig ist, und dass in der Zeit vom 09.03.1992 - 23.03.1992 jeweils einschließlich keine Schulferien sind. D.h., die Antragsgegnerin hat die schulpflichtige Tochter aus der Schule genommen, um mit dieser und den beiden anderen Kindern in den Urlaub zu fahren. Wir stehen auf dem Standpunkt, dass dieses Verhalten keinesfalls dem Wohl der schulpflichtigen Tochter entspricht.
Unter Berücksichtigung vorstehenden Sachverhalts halten wir eine kurzfristige Entscheidung über den gestellten Antrag für unbedingt erforderlich. Aus diesem Grund bitten wir, das Verfahren zu beschleunigen und den Gutachter zu bitten, das in der Sache dringend benötigte Sachverständigengutachten früher als beabsichtigt zu erstellen. Wir halten die Beschleunigung des Verfahrens im Interesse und Wohl der Kinder für dringend geboten.
Gleichzeitig regen wir an, das Band über das Interview der Antragsgegnerin beim SDR anzufordern. Der Antragsteller hat dies selbst versucht, ihm wurde die Herausgabe jedoch verweigert; andererseits teilte Herr Dr. Herb, der Justitiar des SDR dem Antragsteller mit, der zuständige Richter in der Angelegenheit erhalte das Band. Wie bereits vorstehend ausgeführt, wurde das Interview am 11.03.1992, vormittags 8.10 Uhr im SDR 1 im Rahmen der Sendung "Journal am Morgen" gesendet. Der Sendeschlüssel lautet 26/0313.
gez. Dr. Raiser
Rechtsanwalt
20. März 1992
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