Vorwort zum Verdacht des sexuellen Missbrauchs im Sorgerechtsstreit


Sachverhalt

Im siebten Ehejahr kommt ein Paar in eine Krise. Der Mann versteht die Ansprüche seiner Frau nicht mehr. Offenbar ist ihr alles zu viel, obwohl sie nicht berufstätig ist und eine Haushaltshilfe zum Putzen und Bügeln beschäftigt. Sie macht eine Kur. Später erfährt man aus ihrem Tagebuch, dass sie dort träumt, ihr Mann vergewaltige die älteste Tochter. Sie schreibt auch von Stimmen, die sie hört, die in sie hineingelegt werden.

Von alledem redet sie in den Folgemonaten während der Paartherapie nicht. Schließlich beschließt man gemeinsam eine vorübergehende Auszeit. Einen Tag später behauptet die Frau, der Mann habe die Töchter sexuell missbraucht. Es folgt ein zehnjähriger Sorgerrechststreit. Der Mann ist von Stund an ein Paria. Das Familiengericht sieht keinen Hinweis auf Missbrauch und das Berufungsgericht versagt der Frau nach § 1579 BGB den Unterhalt, weil sie grob unbillg gegenüber ihrem Mann gehandelt hat, wodurch er unter anderem seinen Job verlor.

Die meisten Menschen glauben der Frau, die wahnhaft vom Missbrauch überzeugt ist. Und jene, die nicht an einen Kindesmissbrauch glauben, unterstellen dem Mann, dass er aus Rache für die erfahrene Kränkung behauptet, die Frau sei psychisch krank. Alle Beweisanträge, die das unverantwortliche Handeln der Mutter gegenüber den drei gemeinsamen Kindern zeigen und auch ihr Tagebuch werden vom Gericht zurück gewiesen. Stetige Umgangsverweigerung, Lügen, Verletzung der Schulpflicht und Sozialbetrug seitens der Mutter bleiben ungestraft. Die Kinder wachsen in dem Glauben auf, dass der Vater ein Verbrecher ist und sie missbraucht hat.


Bewertung

In meiner Dokumentation sind zwei Themen miteinander verwoben. Zum Einen "die Unterstellung eines sexuellen Missbrauchs" und zum Anderen "ein Sorgerechtsmissbrauch".

Die Unterstellung eines sexuellen Missbrauchs ist ein erfolgreiches, wenn nicht das erfolgreichste Mittel zur Verhinderung jeglichen Umgangs. Darüber hinaus ist es eine wirksame Waffe im Beziehungskrieg, weil es den solchermaßen Beschuldigten restlos erledigt - es ist Rufmord! Die Folgen sind neben der unmittelbaren psychischen Belastung aus einer solchen Verdächtigung, Jobverlust, Geldnot, Ausgrenzung und gesundheitliche Probleme.

Ein Mann, oder besser, jeder moderne Mensch definiert sich heutzutage in der Regel über seinen Beruf und seine Familie. Beides gleichzeitig zu verlieren stürzt den Menschen in eine unbeschreibliche Identitätskrise, aus der Viele nur durch Selbsttötung herausfinden.

Möglich ist dieses nur, weil im Falle der Unterstellung eines sexuellen Missbrauchs die Unschuldsvermutung nicht gilt. Die pure Existenz eines Kindes und damit die theoretische Möglichkeit eines Missbrauchs ersetzen jeden Beweis. Die Hysterie, die häufig dabei zu beobachten ist, ist nur mit der Hexenverfolgung früherer Jahrhunderte zu vergleichen.

Mein Interesse ist aber nicht, meine persönliche Betroffenheit in den Vordergrund zu stellen. Vielmehr habe ich bereits in meinem Buch versucht, eine andere Haltung gegenüber dem Thema einzunehmen.

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Eine Antwort auf die vier Fragen der Titelseite finden sie  hier .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kapitel

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Dokumentation

Alle Schreiben aus 10 Jahren Sorgerechtsstreit
  • Liste der Verfahren
  • zeitlicher Ablauf
  • Anwaltsschreiben
  • Gutachten
  • Stellungnahmen
  • Urteile & Beschlüsse

Lesenswert

Erklärungen zu den Themen
  • Kindesmissbrauch
  • Entfremdung [PAS]
  • BVG-Utopie
  • Unschuldsvermutung
  • Unterhalt / §1579 BGB

Buch

  • Autor: Thomas Alteck
  • HERDER Verlag, Freiburg '94
 

Strafantrag wegen Verleumdung

... und wie er beantwortet wurde

Staatsanwaltschaft Freiburg


Ermittlungsverfahren gegen Ute Alteck wegen falscher Verdächtigung, Az. 25 Js 27729/99

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
das Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt.

Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben. Die Schuld wäre als gering anzusehen.

... wurde festgestellt, dass der ... erhobene  Vorwurf des sexuellen Missbrauchs  gegen Ihren Mandanten Thomas Alteck bereits zu diesem Zeitpunkt erkennbar für alle Beteiligten und insbesondere für das Familiengericht  ausgeräumt  war.

Im Rahmen der Verwerfbarkeit  bestehen erhebliche Bedenken an der Schuldfähigkeit der Beschuldigten.
Eine Zwangsunterbringung nach § 63 StGB steht außer Verhältnis zur vorgeworfenen Tat.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Zäh
Staatsanwalt


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Die Kinder

Anna

Sie war zum Zeitpunkt der Trennung 7 Jahre alt.

Maria

Sie war zum Zeitpunkt der Trennung 5 1/2 Jahre alt.

Yvonne

Sie war zum Zeitpunkt der Trennung 3 1/2 Jahre alt.

Die Trennung von meinen Kindern geschah vor:

Kritik an den Beteiligten Behörden

ich klage an ...

Epilog

Mehr als zwanzig Jahre sind vergangen. Was denke ich heute? Was machen die Kinder? Was sage ich den Menschen, die mich fragen, wie es mir damit geht? Um es auf den Punkt zu bringen: Es war alles vergeblich - es gibt kein 'Happy End'.

Ich will versuchen, ein wenig Struktur in meine Schilderung zu bringen. Zunächst einmal werde ich häufig gefragt, aus welchem Grund ich so lange um die Kinder gestritten habe. In meiner beruflichen Position wäre es ein Leichtes gewesen für die Firma nach Hongkong oder Tokyo zu gehen und zu vergessen, dass ich Kinder hatte, so wie Prof. Klosinsky es mir geraten hatte. Das konnte ich nicht, weil ich mit ganzem Herzen Vater war. Manchmal lese oder höre ich von den so genannten 'Neuen Vätern'. Diese hat es schon immer gegeben - man hat sie nur nicht wahrgenommen. Wer keine eigenen Kinder hat, der versteht das nicht: Es gibt keine Liebe, die stärker ist, keine Liebe, in der man mehr Verantwortung spürt, keine Liebe, in der man so sehr bereit ist, sich selbst aufzugeben. Nichts wünscht man sich mehr, als dass es den eigenen Kindern gut geht.
Ich wollte und ich konnte mir nicht vorstellen, dass meine Kinder mich eines Tages fragen: "Papa, was hast du getan, um zu verhindern, dass wir in einer falschen Opferrolle und ohne Vater aufwachsen?

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